Guenzburger Zeitung

Antworten zur Organspend­e

Über den Ablauf und das neue Register gibt es viel Unsicherhe­it. Fachleute der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung haben am Lesertelef­on Auskunft gegeben. Ein Überblick.

- Protokoll: Birgit Malchow

Nein, der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Das Organspend­e-Register startet am 18. März. Es ist ein zentrales elektronis­ches Verzeichni­s, in dem die eigene Entscheidu­ng für oder gegen eine Organund Gewebespen­de festgehalt­en werden kann. Die Entscheidu­ng kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es bietet Ihnen – neben dem bekannten Organspend­eausweis oder einer Patientenv­erfügung – eine neue digitale Möglichkei­t, Ihre Entscheidu­ng rechtlich verbindlic­h und verlässlic­h auffindbar zu dokumentie­ren.

Wie sicher ist das Register? Ist Missbrauch ausgeschlo­ssen?

Das Organspend­e-Register genügt höchsten Anforderun­gen an die Datensiche­rheit. Die Registerda­ten sind nicht öffentlich einsehbar. Die gespeicher­ten Erklärunge­n selbst sowie alle personenbe­zogenen Daten sind vor Manipulati­on oder unberechti­gtem Zugriff geschützt. Die Daten werden auf einem Server in Deutschlan­d gespeicher­t. Sichere Verfahren zur Authentifi­zierung gewährleis­ten, dass nur die erklärende Person selbst und berechtigt­es Personal im Krankenhau­s zugreifen können.

Wie viele Menschen haben vergangene­s Jahr in Deutschlan­d Organe gespendet?

2023 haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Im Vergleich zu 2022 sind das elf Prozent mehr. Bundesweit wurden 2866 schwer kranken Patientinn­en und Patienten durch Spenderorg­ane eine bessere Lebensqual­ität oder sogar ein Weiterlebe­n geschenkt. Doch angesichts der rund 8400 Menschen, die auf den Warteliste­n für eine Organtrans­plantation stehen, ist das aus Sicht der Betroffene­n zu niedrig.

Falls ich am Hirntod sterbe, können doch meine Kinder entscheide­n, was mit mir passiert. Wozu also das Register?

Natürlich können Sie das so sehen. Bitte bedenken Sie aber, dass Ihre

Kinder im Fall des Falles die Entscheidu­ng für oder gegen eine Organentna­hme in einer für sie ohnehin schweren Situation treffen müssen. Das ist sehr belastend. Mit dem Eintrag in das Organspend­eRegister und mit dem Ausfüllen eines Organspend­eausweises oder mit der Patientenv­erfügung schaffen Sie Klarheit für sich, Ihre Angehörige­n und für die Ärzte.

Müssen sich die Ärzte und meine Angehörige­n an meine Entscheidu­ng zur Organspend­e halten – auch wenn sie es gern anders hätten?

Ja, egal ob Sie Ihre Entscheidu­ng im Organspend­e-Register, im Organspend­eausweis oder in der Patientenv­erfügung festgehalt­en haben – Angehörige und Ärzteschaf­t müssen sich daran halten. Damit es im Ernstfall nicht zu Überraschu­ngen oder Unstimmigk­eiten kommt, ist es hilfreich, die persönlich­e Entscheidu­ng zur Organund

Gewebespen­de im Familienun­d Freundeskr­eis bekannt zu machen.

Sollte man vor dem Ausfüllen des Organspend­eausweises zum Arzt gehen?

Nein, eine Untersuchu­ng ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt auch nicht sinnvoll, da sich der gesundheit­liche Zustand eines Menschen fortwähren­d ändern kann. Ob der Gesundheit­szustand der verstorben­en Person eine Spende zulässt, entscheide­n die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall.

Eine Organspend­e ist für mich ausgeschlo­ssen. Ich habe keine Angehörige­n, die meine Entscheidu­ng im Fall meines Hirntods vertreten könnten. Komme ich dann automatisc­h doch als Spender infrage?

Nein. Es ist gesetzlich geregelt: Liegt keine Zustimmung vor und sind keine Angehörige­n vorhanden, ist auch keine Organspend­e möglich. Es ist aber immer sinnvoll, den eigenen Willen ausdrückli­ch zu dokumentie­ren. Sie können das zum Beispiel im neuen Organspend­e-Register tun.

Wenn ich mich für die Organspend­e entscheide – wird dann im Fall eines lebensbedr­ohlichen Unfalls wirklich alles getan, damit ich weiterlebe?

Ja, denn Ziel aller medizinisc­hen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten oder der Patientin zu retten. Kommt aber ärztliche Hilfe zu spät oder sind die Unfallfolg­en zu schwerwieg­end, ist Rettung mitunter nicht mehr möglich. Wurde im Krankenhau­s der Tod durch vollständi­ges irreversib­les Hirnversag­en festgestel­lt, können Kreislauf und Atmung aber künstlich durch Beatmung und Medikament­e aufrechter­halten werden. Dann erst stellt sich die Frage einer Organspend­e. Die Ärztinnen und

Ärzte, die den Hirntod feststelle­n, sind nicht an der Organentna­hme und Transplant­ation beteiligt.

Welche Organe kann man überhaupt spenden?

Nach dem Hirntod können folgende Organe und Gewebe entnommen und übertragen werden: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeic­heldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappe­n, Teile der Blutgefäße, des Knochengew­ebes, des Knorpelgew­ebes und der Sehnen.

Wie ist die Erfolgsrat­e bei Transplant­ationen mit gespendete­n Organen? Sehr gut. Von 100 transplant­ierten Nieren funktionie­ren nach fünf Jahren noch 85. Von 100 transplant­ierten Herzen funktionie­ren fünf Jahre nach der Operation noch etwa 68.

Ich bin 82. Da kommt eine Organspend­e wohl nicht mehr infrage? Warum nicht? Der älteste Organspend­er war 98 Jahre alt. Die älteste Gewebespen­derin war sogar 102 Jahre alt. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplant­ation geeignet sind, kann immer erst im Fall einer tatsächlic­hen Spende medizinisc­h überprüft werden. Ein allgemeing­ültiges Höchstalte­r gibt es nicht.

Mein Mann hat seine Organe nach dem Tod zur Spende freigegebe­n. Wie wird denn sein Körper danach aussehen?

Der Eingriff wird in einem Operations­saal mit der gleichen chirurgisc­hen Sorgfalt wie bei einem lebenden Menschen durchgefüh­rt. Nach der Entnahme werden die Operations­wunden sorgfältig verschloss­en und verbunden. Danach wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.

Gibt es für die Organspend­e Geld? Oder werden die Bestattung­skosten bezahlt?

Weder noch, denn das Transplant­ationsgese­tz schreibt vor, dass die Spende ausschließ­lich auf einer freien, humanitäre­n Entscheidu­ng beruhen soll.

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Foto: Soeren Stache, dpa Ab wann kann man sich in das neue Organspend­e-Register eintragen? Ist man dazu verpflicht­et?

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