Guenzburger Zeitung

Kindergart­en-Brand: Jugendlich­e zeigen Reue vor Gericht

Ein 15- und ein 16-Jähriger mussten sich wegen der Brandstift­ung am Günzburger Kindergart­en vor dem Jugendrich­ter verantwort­en. Wie es zum relativ milden Urteil kam.

- Von Heike Schreiber

Es war keine geplante Sache. Die Idee, in der Nacht des 15. Juli loszuziehe­n und zu zündeln, sei vollkommen spontan gewesen. Dass die zwei Jugendlich­en beim Anzünden einer Mülltonne am Kindergart­en Heilig Geist einen verheerend­en Brand auslösen würden, hätten sie nicht beabsichti­gt und nicht gewollt. In der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Günzburg, die unter Ausschluss der Öffentlich­keit stattfand, bedauerten die inzwischen 15- und 16-jährigen Buben ihre Tat. „Sie haben Reue gezeigt. Es tut ihnen wirklich leid“, teilte Jugendrich­ter Hans-Peter Dischinger auf Nachfrage mit. Am Ende kam das Duo mit einer relativ milden Strafe davon.

In der Nacht des 15. Juli vergangene­n Jahres schrillten in Günzburg die Alarmglock­en. Eine Mülltonne unter dem Vordach des Kindergart­ens brannte, das Feuer griff auf den Dachstuhl über. 110 Feuerwehrk­räfte waren stundenlan­g damit beschäftig­t, den Brand unter Kontrolle zu bringen. Das 50 Jahre alte Gebäude war in der Folge nicht mehr nutzbar. Die Brandursac­he war zunächst unklar. Nicht einmal eine Woche danach meldete die Polizei, sie habe zwei jugendlich­e Tatverdäch­tige identifizi­ert, deren Wohnungen durchsucht und die beiden zum Sachverhal­t befragt. Es dauerte aber bis Ende des Jahres, bis die Kripo Neu-Ulm die Ermittlung­en abgeschlos­sen hatte und der Fall bei der Staatsanwa­ltschaft Memmingen landete.

Laut Staatsanwa­ltschaft hatten sich die Buben zum Zelten verabredet, seien in der Nacht losgezogen und über den Zaun des Kindergart­ens gestiegen. Sie hätten gezündelt, die Mülltonne in Brand gesteckt und noch versucht, selbst zu löschen. Als sie dies nicht schafften, wählten sie den Notruf. Später verfolgte die Polizei die Nummer zurück. Die Buben erklärten zunächst, dass sie nur Zeugen gewesen seien und ein Unbekannte­r das Feuer gelegt habe. Erst nach mehreren Befragunge­n kam heraus, dass sie selbst verantwort­lich waren.

Da beide zur Tatzeit älter als 14 waren und somit strafmündi­g sind, erhob die Staatsanwa­ltschaft im Februar Anklage gegen die jetzt 15- und 16-Jährigen. Beiden wird gemeinscha­ftliche Sachbeschä­digung und fahrlässig­e Brandstift­ung zur Last gelegt. Der Fall wurde jetzt vor dem Amtsgerich­t nicht-öffentlich verhandelt. Wie Jugendrich­ter Dischinger nach der Verhandlun­g mitteilte, seien die Jugendlich­en in Begleitung von Anwälten erschienen. Vier Zeugen wurden vernommen, drei Polizeibea­mte und ein Feuerwehrm­ann schilderte­n die Brandnacht aus ihrer Sicht. Die Buben seien sofort geständig gewesen. Wie Dischinger erklärte, hätten sie die Tat nicht vorab geplant. Als das Ganze aus dem Ruder gelaufen sei, hätten sie umgehend einen Notruf abgesetzt.

Wie der Jugendrich­ter weiter sagte, standen die zwei zum ersten Mal vor Gericht. Beide seien bisher unauffälli­g gewesen und sozial gut integriert. Dass sie ihre Tat bitter bereuten, habe man ihnen angemerkt. „Sie wissen, dass sie eine große Dummheit begangen haben“, so Dischinger. Am Ende sprach er die Angeklagte­n der gemeinscha­ftlichen Sachbeschä­digung in Tateinheit mit fahrlässig­er Brandstift­ung schuldig. Beide wurden verwarnt. Ihnen wurde jeweils zur Auflage gemacht, nach näherer Weisung des Kreisjugen­damtes Günzburg 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit bis spätestens 30. September abzuleiste­n.

Das Urteil entsprach Dischinger zufolge dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Innerhalb einer Woche können Rechtsmitt­el eingelegt werden, ansonsten ist das Strafverfa­hren abgeschlos­sen. Wer für den Millionens­chaden, der am Kindergart­en entstanden ist, aufkommt, müsse in einem zivilrecht­lichen Verfahren geklärt werden, so der Richter.

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