Kindergarten-Brand: Jugendliche zeigen Reue vor Gericht
Ein 15- und ein 16-Jähriger mussten sich wegen der Brandstiftung am Günzburger Kindergarten vor dem Jugendrichter verantworten. Wie es zum relativ milden Urteil kam.
Es war keine geplante Sache. Die Idee, in der Nacht des 15. Juli loszuziehen und zu zündeln, sei vollkommen spontan gewesen. Dass die zwei Jugendlichen beim Anzünden einer Mülltonne am Kindergarten Heilig Geist einen verheerenden Brand auslösen würden, hätten sie nicht beabsichtigt und nicht gewollt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Günzburg, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, bedauerten die inzwischen 15- und 16-jährigen Buben ihre Tat. „Sie haben Reue gezeigt. Es tut ihnen wirklich leid“, teilte Jugendrichter Hans-Peter Dischinger auf Nachfrage mit. Am Ende kam das Duo mit einer relativ milden Strafe davon.
In der Nacht des 15. Juli vergangenen Jahres schrillten in Günzburg die Alarmglocken. Eine Mülltonne unter dem Vordach des Kindergartens brannte, das Feuer griff auf den Dachstuhl über. 110 Feuerwehrkräfte waren stundenlang damit beschäftigt, den Brand unter Kontrolle zu bringen. Das 50 Jahre alte Gebäude war in der Folge nicht mehr nutzbar. Die Brandursache war zunächst unklar. Nicht einmal eine Woche danach meldete die Polizei, sie habe zwei jugendliche Tatverdächtige identifiziert, deren Wohnungen durchsucht und die beiden zum Sachverhalt befragt. Es dauerte aber bis Ende des Jahres, bis die Kripo Neu-Ulm die Ermittlungen abgeschlossen hatte und der Fall bei der Staatsanwaltschaft Memmingen landete.
Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die Buben zum Zelten verabredet, seien in der Nacht losgezogen und über den Zaun des Kindergartens gestiegen. Sie hätten gezündelt, die Mülltonne in Brand gesteckt und noch versucht, selbst zu löschen. Als sie dies nicht schafften, wählten sie den Notruf. Später verfolgte die Polizei die Nummer zurück. Die Buben erklärten zunächst, dass sie nur Zeugen gewesen seien und ein Unbekannter das Feuer gelegt habe. Erst nach mehreren Befragungen kam heraus, dass sie selbst verantwortlich waren.
Da beide zur Tatzeit älter als 14 waren und somit strafmündig sind, erhob die Staatsanwaltschaft im Februar Anklage gegen die jetzt 15- und 16-Jährigen. Beiden wird gemeinschaftliche Sachbeschädigung und fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt. Der Fall wurde jetzt vor dem Amtsgericht nicht-öffentlich verhandelt. Wie Jugendrichter Dischinger nach der Verhandlung mitteilte, seien die Jugendlichen in Begleitung von Anwälten erschienen. Vier Zeugen wurden vernommen, drei Polizeibeamte und ein Feuerwehrmann schilderten die Brandnacht aus ihrer Sicht. Die Buben seien sofort geständig gewesen. Wie Dischinger erklärte, hätten sie die Tat nicht vorab geplant. Als das Ganze aus dem Ruder gelaufen sei, hätten sie umgehend einen Notruf abgesetzt.
Wie der Jugendrichter weiter sagte, standen die zwei zum ersten Mal vor Gericht. Beide seien bisher unauffällig gewesen und sozial gut integriert. Dass sie ihre Tat bitter bereuten, habe man ihnen angemerkt. „Sie wissen, dass sie eine große Dummheit begangen haben“, so Dischinger. Am Ende sprach er die Angeklagten der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung schuldig. Beide wurden verwarnt. Ihnen wurde jeweils zur Auflage gemacht, nach näherer Weisung des Kreisjugendamtes Günzburg 80 Stunden gemeinnützige Arbeit bis spätestens 30. September abzuleisten.
Das Urteil entsprach Dischinger zufolge dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Innerhalb einer Woche können Rechtsmittel eingelegt werden, ansonsten ist das Strafverfahren abgeschlossen. Wer für den Millionenschaden, der am Kindergarten entstanden ist, aufkommt, müsse in einem zivilrechtlichen Verfahren geklärt werden, so der Richter.