MIETER & EIGENTÜMER Steuervorteile rund um das Haus und die Wohnung
SPIELRAUM Das Finanzamt beteiligt sich an vielen Ausgaben von Mietern und Eigentümern. Welche Kosten absetzbar sind, was sich bezahlt macht
Peter und Maria Müller haben ihr Einfamilienhaus gedämmt, die Fenster erneuert und die Heizung modernisiert. Die Kosten der energetischen Sanierung können sie steuersparend nutzen. Ihre Tochter Vera hat solche Möglichkeiten zwar nicht, da sie noch zur Miete wohnt. Doch auch sie kann mit der Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters Steuern sparen.
Haushaltsnahe Dienste Alle Steuerzahler profitieren
➜ Die Kosten für Handwerker oder ein Umzugsunternehmen, für Reinigungskräfte oder ambulante Dienste machen sich bei der Steuer bezahlt. Ein Teil der Aufwendungen wird vom Finanzamt anerkannt und mindert dann die zu entrichtende Einkommensteuer. Voraussetzung ist, dass die Helfer »haushaltsnah« beschäftigt wurden. Der Fiskus erkennt auch nur Lohn-, Maschinen- oder Fahrtkosten an, keine fürs Material. Die Rechnung muss entsprechend aufgeteilt und per Überweisung bezahlt worden sein. Mieter können Posten aus ihrer Nebenkostenabrechnung nutzen. Je nach Art der Dienstleistung gelten folgende Höchstbeträge:
Handwerker: Die Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten rund um den Haushalt werden mit 20 Prozent von bis zu 6000 Euro im Jahr vom Finanzamt anerkannt, maximal sind es 1 200 Euro. Minijobber: 20 Prozent der Kosten von bis zu 2550 Euro pro Jahr werden für geringfügig Beschäftigte wie etwa eine Reinigungskraft oder eine Einkaufshilfe angerechnet. Maximal sind es 510 Euro. Haushaltsnahe Dienste: Wer eine Firma als haushaltsnahen Dienstleister beauftragt oder dazu einen Helfer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann sich weitere 20 Prozent von bis zu 20 000 Euro im Jahr anrechnen lassen. Die Steuergutschrift beträgt maximal 4 000 Euro.
Beispiel Geld zurück für Mieterin
➜ Mieterin Vera Müller entnimmt der Nebenkostenabrechnung ihrer kleinen Wohnung haushaltsnahe Dienstleistungen von 380 Euro für den Winterdienst, die Hausreinigung und den Hauswart. Zudem sind Handwerkerleistungen von 80 Euro für die Wartung der Heizung, der Rauchwarnmelder und für den Schornsteinfeger ausgewiesen.
Ersparnis: Vera Müller kann sich 16 Euro (20 Prozent von 80 Euro) für Handwerkerleistungen und 76 Euro (20 Prozent von 380 Euro) für haushaltsnahe Dienste anrechnen lassen. Insgesamt sind es 92 Euro. Dadurch mindert sie ihre Einkommensteuer für 2023 von 1 000 Euro und muss nur 908 Euro zahlen.
Energetische Sanierung Hohe Steuervorteile
➜ Neue Fenster und Türen, eine Dämmung oder der Einbau einer nachhaltigen Heizung – für eine energetische Sanierung erhalten Eigentümer selbst genutzter, über zehn Jahre alter Immobilien Steuervorteile. Dabei erkennt der Fiskus im Unterschied zu absetzbaren Handwerkerleistungen auch die Materialkosten an. Es gelten aber technische Mindestvoraussetzungen, deren Einhaltung der ausführende Fachbetrieb dem Fiskus bescheinigen muss. Der Eigentümer darf für die Arbeiten auch keine andere öffentliche Förderung erhalten haben.
Ersparnis: In den ersten zwei Jahren nach Fertigstellung der Sanierung mindern dann 7 Prozent der Kosten, maximal je 14 000 Euro, die tarifliche Einkommensteuer. Im dritten Jahr ermäßigt sie sich um weitere 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.