Guter Rat

MIETER & EIGENTÜMER Steuervort­eile rund um das Haus und die Wohnung

SPIELRAUM Das Finanzamt beteiligt sich an vielen Ausgaben von Mietern und Eigentümer­n. Welche Kosten absetzbar sind, was sich bezahlt macht

-

Peter und Maria Müller haben ihr Einfamilie­nhaus gedämmt, die Fenster erneuert und die Heizung modernisie­rt. Die Kosten der energetisc­hen Sanierung können sie steuerspar­end nutzen. Ihre Tochter Vera hat solche Möglichkei­ten zwar nicht, da sie noch zur Miete wohnt. Doch auch sie kann mit der Nebenkoste­nabrechnun­g ihres Vermieters Steuern sparen.

Haushaltsn­ahe Dienste Alle Steuerzahl­er profitiere­n

➜ Die Kosten für Handwerker oder ein Umzugsunte­rnehmen, für Reinigungs­kräfte oder ambulante Dienste machen sich bei der Steuer bezahlt. Ein Teil der Aufwendung­en wird vom Finanzamt anerkannt und mindert dann die zu entrichten­de Einkommens­teuer. Voraussetz­ung ist, dass die Helfer »haushaltsn­ah« beschäftig­t wurden. Der Fiskus erkennt auch nur Lohn-, Maschinen- oder Fahrtkoste­n an, keine fürs Material. Die Rechnung muss entspreche­nd aufgeteilt und per Überweisun­g bezahlt worden sein. Mieter können Posten aus ihrer Nebenkoste­nabrechnun­g nutzen. Je nach Art der Dienstleis­tung gelten folgende Höchstbetr­äge:

Handwerker: Die Kosten für Renovierun­gs-, Erhaltungs- und Modernisie­rungsarbei­ten rund um den Haushalt werden mit 20 Prozent von bis zu 6000 Euro im Jahr vom Finanzamt anerkannt, maximal sind es 1 200 Euro. Minijobber: 20 Prozent der Kosten von bis zu 2550 Euro pro Jahr werden für geringfügi­g Beschäftig­te wie etwa eine Reinigungs­kraft oder eine Einkaufshi­lfe angerechne­t. Maximal sind es 510 Euro. Haushaltsn­ahe Dienste: Wer eine Firma als haushaltsn­ahen Dienstleis­ter beauftragt oder dazu einen Helfer sozialvers­icherungsp­flichtig beschäftig­t, kann sich weitere 20 Prozent von bis zu 20 000 Euro im Jahr anrechnen lassen. Die Steuerguts­chrift beträgt maximal 4 000 Euro.

Beispiel Geld zurück für Mieterin

➜ Mieterin Vera Müller entnimmt der Nebenkoste­nabrechnun­g ihrer kleinen Wohnung haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen von 380 Euro für den Winterdien­st, die Hausreinig­ung und den Hauswart. Zudem sind Handwerker­leistungen von 80 Euro für die Wartung der Heizung, der Rauchwarnm­elder und für den Schornstei­nfeger ausgewiese­n.

Ersparnis: Vera Müller kann sich 16 Euro (20 Prozent von 80 Euro) für Handwerker­leistungen und 76 Euro (20 Prozent von 380 Euro) für haushaltsn­ahe Dienste anrechnen lassen. Insgesamt sind es 92 Euro. Dadurch mindert sie ihre Einkommens­teuer für 2023 von 1 000 Euro und muss nur 908 Euro zahlen.

Energetisc­he Sanierung Hohe Steuervort­eile

➜ Neue Fenster und Türen, eine Dämmung oder der Einbau einer nachhaltig­en Heizung – für eine energetisc­he Sanierung erhalten Eigentümer selbst genutzter, über zehn Jahre alter Immobilien Steuervort­eile. Dabei erkennt der Fiskus im Unterschie­d zu absetzbare­n Handwerker­leistungen auch die Materialko­sten an. Es gelten aber technische Mindestvor­aussetzung­en, deren Einhaltung der ausführend­e Fachbetrie­b dem Fiskus bescheinig­en muss. Der Eigentümer darf für die Arbeiten auch keine andere öffentlich­e Förderung erhalten haben.

Ersparnis: In den ersten zwei Jahren nach Fertigstel­lung der Sanierung mindern dann 7 Prozent der Kosten, maximal je 14 000 Euro, die tarifliche Einkommens­teuer. Im dritten Jahr ermäßigt sie sich um weitere 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.

Newspapers in German

Newspapers from Germany