Mietpreisbremse: Das sollten Sie wissen
Für welche Verträge sie gilt, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen
ie soll für faire Preise auf dem Wohnungsmarkt sorgen: die Mitepreisbremse. Doch was, wenn sich ein Vermieter nicht an die Preisdeckelung hält? Manja Palfner, Hamburger Fachanwältin für Mietrecht, erklärt, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
In welchen Fällen greift die „Mietpreisbremse“? Grundsätzlich nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Ausgenommen sind Neubauwohnungen und Wohnungen, die umfassend modernisiert worden sind. Sie ist darüber hinaus beschränkt auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Für Hamburg ist die Lage nach wie vor unklar. Der Bürgermeister hat vor der Wahl zwar eine flächendeckende Einführung versprochen. Laut Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats soll das Gesetz unter Einbeziehung des Bündnisses für Wohnen umgesetzt werden. Der Grundeigentümerverband hat den Ausstieg aus dem Bündnis angekündigt, sollte die Bremse für das gesamte Stadtgebiet zur Anwendung kommen.
Wie verhalte ich mich bei Mietangeboten, die trotz Bremse zu teuer sind? Der Abschluss eines Mietvertrages zu einer höheren Miete ist für den Mieter unschädlich, da eine abweichende Vereinbarung unwirksam ist. Der Knackpunkt dürfte für den Mieter in der Prüfung der Frage liegen, ob tatsächlich eine Abweichung von dem Gesetz vorliegt und er diese beweisen kann.
Wie setze ich meine Ansprüche durch, wenn ich nach Anmietung feststelle, dass die Miete zu hoch ist? Der Mieter muss die Tatsachen darlegen, auf die er seine Beanstandung der vereinbarten Miete stützt. Wenn er den Verstoß gegen die Vorschriften der Mietpreisbremse erfolgreich gerügt hat, kann er die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Das Prozessrisiko im Falle eines Gerichtsverfahren trägt der Mieter.
Manja Palfner, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Tel. 30 37 39-0, kluth-zech.de Wenn die Mietpreisbremse kommt, können manche Mieter auf Rückzahlungen hoffen.