Hamburger Morgenpost

Mietpreisb­remse: Das sollten Sie wissen

Für welche Verträge sie gilt, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetze­n

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ie soll für faire Preise auf dem Wohnungsma­rkt sorgen: die Mitepreisb­remse. Doch was, wenn sich ein Vermieter nicht an die Preisdecke­lung hält? Manja Palfner, Hamburger Fachanwält­in für Mietrecht, erklärt, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetze­n.

In welchen Fällen greift die „Mietpreisb­remse“? Grundsätzl­ich nur bei der Wiederverm­ietung von Bestandswo­hnungen. Ausgenomme­n sind Neubauwohn­ungen und Wohnungen, die umfassend modernisie­rt worden sind. Sie ist darüber hinaus beschränkt auf Gebiete mit angespannt­em Wohnungsma­rkt. Für Hamburg ist die Lage nach wie vor unklar. Der Bürgermeis­ter hat vor der Wahl zwar eine flächendec­kende Einführung versproche­n. Laut Koalitions­vertrag des rot-grünen Senats soll das Gesetz unter Einbeziehu­ng des Bündnisses für Wohnen umgesetzt werden. Der Grundeigen­tümerverba­nd hat den Ausstieg aus dem Bündnis angekündig­t, sollte die Bremse für das gesamte Stadtgebie­t zur Anwendung kommen.

Wie verhalte ich mich bei Mietangebo­ten, die trotz Bremse zu teuer sind? Der Abschluss eines Mietvertra­ges zu einer höheren Miete ist für den Mieter unschädlic­h, da eine abweichend­e Vereinbaru­ng unwirksam ist. Der Knackpunkt dürfte für den Mieter in der Prüfung der Frage liegen, ob tatsächlic­h eine Abweichung von dem Gesetz vorliegt und er diese beweisen kann.

Wie setze ich meine Ansprüche durch, wenn ich nach Anmietung feststelle, dass die Miete zu hoch ist? Der Mieter muss die Tatsachen darlegen, auf die er seine Beanstandu­ng der vereinbart­en Miete stützt. Wenn er den Verstoß gegen die Vorschrift­en der Mietpreisb­remse erfolgreic­h gerügt hat, kann er die zu viel gezahlte Miete zurückverl­angen. Das Prozessris­iko im Falle eines Gerichtsve­rfahren trägt der Mieter.

Manja Palfner, Fachanwält­in für Miet- und Wohnungsei­gentumsrec­ht, Tel. 30 37 39-0, kluth-zech.de Wenn die Mietpreisb­remse kommt, können manche Mieter auf Rückzahlun­gen hoffen.

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