Das müssen Sie über einen Umzug wissen
Ob Pflegekosten, Nachsendeantrag oder Kündigung des Mietvertrages – worauf man unbedingt achten sollte
Wer entscheidet, wann jemand in ein Heim kommt? In der Regel kann jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wann er in ein Heim ziehen möchte. Die Entscheidung kann nicht von Angehörigen oder Ärzten getroffen werden. Auch Vormundschaften oder Betreuungsvollmachten können sich nicht über den eigenen Willen hinwegsetzen.
Gibt es Ausnahmen? Ja! Demenzkranke sind etwa in ihren kognitiven Fähigkeiten teilweise so stark eingeschränkt, dass sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Dann springen Bevollmächtigte ein. Die sogenannte „Entmündigung“gibt es aber nicht mehr.
Wer zahlt den Heimplatz? Wenn die Pflegekasse die vollstationäre Versorgung bewilligt hat, bezahlt sie die Kosten der Pflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der von der Pflegestufe abhängt. Die Gesamtkosten sind allerdings weit höher als die Zahlungen der Pflegekassen. Betroffene müssen also zuzahlen. Auch das Sozialamt könnte einen Teil der Kosten tragen.
Was ist zu beachten, wenn der Umzug in ein Pflegeheim bevorsteht? Spätestens drei Monate vor Einzug in die Pflegeeinrichtung sollte der Mietvertrag für die Wohnung schriftlich gekündigt werden. Aus Kulanz kann der Vermieter in solch einem Fall einer kürzeren Kündigungsfrist zustimmen, aber ein Recht darauf gibt es nicht. Bitten Sie den Vermieter um schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins. Prüfen Sie, welche Möbel, Bilder, Pflanzen in das Heim mitgenommen werden dürfen. Zuletzt müssen Strom, Gas und Telefonanschluss abgemeldet werden. Auch ein Nachsendeauftrag für die Post an die neue Anschrift sollte nicht vergessen werden.
Wie bereite ich den Tag des Einzugs in ein Heim vor? Wer nicht nach einem Notfall in ein Pflegeheim kommt, hat meist ausreichend Zeit, sich vorzubereiten. Am besten trifft man vorab eine Verabredung mit der Heimleitung über den Einzugstermin. Auch Rituale sollten rechtzeitig mitgeteilt werden. Wer etwa jeden Abend die Fernsehnachrichten sehen möchte, kann das vor dem Einzug mit dem Haus absprechen.
Wann kann man ein Pflegeheim wechseln? Wer bis zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigt, kann zum Ende des gleichen Monats ausziehen. Generell sollte man zum Eingewöhnen einmal zur Probe übernachten. Viele Häuser bieten diese Möglichkeit an und man selbst merkt schnell, ob man sich wohlfühlt oder nicht.
Wenn jemand nicht in ein Heim möchte, muss er auch nicht.