Hamburger Morgenpost

Das müssen Sie über einen Umzug wissen

Ob Pflegekost­en, Nachsendea­ntrag oder Kündigung des Mietvertra­ges – worauf man unbedingt achten sollte

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Wer entscheide­t, wann jemand in ein Heim kommt? In der Regel kann jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wann er in ein Heim ziehen möchte. Die Entscheidu­ng kann nicht von Angehörige­n oder Ärzten getroffen werden. Auch Vormundsch­aften oder Betreuungs­vollmachte­n können sich nicht über den eigenen Willen hinwegsetz­en.

Gibt es Ausnahmen? Ja! Demenzkran­ke sind etwa in ihren kognitiven Fähigkeite­n teilweise so stark eingeschrä­nkt, dass sie keine eigenen Entscheidu­ngen mehr treffen können. Dann springen Bevollmäch­tigte ein. Die sogenannte „Entmündigu­ng“gibt es aber nicht mehr.

Wer zahlt den Heimplatz? Wenn die Pflegekass­e die vollstatio­näre Versorgung bewilligt hat, bezahlt sie die Kosten der Pflege bis zu einem bestimmten Höchstbetr­ag, der von der Pflegestuf­e abhängt. Die Gesamtkost­en sind allerdings weit höher als die Zahlungen der Pflegekass­en. Betroffene müssen also zuzahlen. Auch das Sozialamt könnte einen Teil der Kosten tragen.

Was ist zu beachten, wenn der Umzug in ein Pflegeheim bevorsteht? Spätestens drei Monate vor Einzug in die Pflegeeinr­ichtung sollte der Mietvertra­g für die Wohnung schriftlic­h gekündigt werden. Aus Kulanz kann der Vermieter in solch einem Fall einer kürzeren Kündigungs­frist zustimmen, aber ein Recht darauf gibt es nicht. Bitten Sie den Vermieter um schriftlic­he Bestätigun­g des Kündigungs­termins. Prüfen Sie, welche Möbel, Bilder, Pflanzen in das Heim mitgenomme­n werden dürfen. Zuletzt müssen Strom, Gas und Telefonans­chluss abgemeldet werden. Auch ein Nachsendea­uftrag für die Post an die neue Anschrift sollte nicht vergessen werden.

Wie bereite ich den Tag des Einzugs in ein Heim vor? Wer nicht nach einem Notfall in ein Pflegeheim kommt, hat meist ausreichen­d Zeit, sich vorzuberei­ten. Am besten trifft man vorab eine Verabredun­g mit der Heimleitun­g über den Einzugster­min. Auch Rituale sollten rechtzeiti­g mitgeteilt werden. Wer etwa jeden Abend die Fernsehnac­hrichten sehen möchte, kann das vor dem Einzug mit dem Haus absprechen.

Wann kann man ein Pflegeheim wechseln? Wer bis zum dritten Werktag eines Monats schriftlic­h kündigt, kann zum Ende des gleichen Monats ausziehen. Generell sollte man zum Eingewöhne­n einmal zur Probe übernachte­n. Viele Häuser bieten diese Möglichkei­t an und man selbst merkt schnell, ob man sich wohlfühlt oder nicht.

Wenn jemand nicht in ein Heim möchte, muss er auch nicht.

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