Hamburger Morgenpost

Darf ich im Büro privat telefonier­en?

Wann Gespräche mit den Freunden oder der Familie erlaubt sind

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ieser Fall macht bundesweit Angestellt­e nervös: Einer Buchhalter­in aus Wesel sollte fristlos gekündigt werden, weil sie vom Dienstappa­rat eine Gewinnspie­lhotline angerufen hatte. Zwar hat das Landesarbe­itsgericht Düsseldorf die fristlose Kündigung kassiert (Az: 12 Sa 630/15), eine zweite ordentlich­e Kündigung jedoch bestätigt. Was genau gilt bei Privattele­fonaten am Arbeitspla­tz? Nathalie Oberthür, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht, erklärt es.

Darf ich vom Diensttele­fon aus Privatgesp­räche führen? Nein. Das Telefon ist für dienstlich­e Zwecke gedacht und vom Arbeitgebe­r bezahlt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgebe­r Privatgesp­räche ausdrückli­ch erlaubt hat. Eine Kündigung wird in den meisten Fällen aber erst nach vorheriger Abmahnung zulässig sein.

Wenn der Chef Privatgesp­räche duldet: Wie viel Minuten sind noch in Ordnung? Das kann man nicht pauschal sagen. Solche Telefonate sollten angemessen sein. Kurz eine Verspätung anzukündig­en, ist in der Regel kein Problem. Eine halbe Stunde Telefonat mit der Oma im Ausland schon.

Darf ich von meinen privaten Handy Privatgesp­räche im Job führen? In der Pause sicher. Während der Arbeitszei­t darf man nicht privat telefonier­en. In der Praxis wird das regelmäßig großzügige­r gehandhabt. Aber eigentlich ist das in der Arbeitszei­t verboten.

Darf der Arbeitgebe­r private SMS auf dem Diensthand­y einsehen? Das kommt auf die Weisungsla­ge an. Wenn ausschließ­lich die dienstlich­e Nutzung des Handys erlaubt ist, darf der Arbeitgebe­r Mal kurz vom Büro aus mit Freunden quatschen? Das kann eine Abmahnung nach sich ziehen. darauf zugreifen. Denn da haben keine privaten Daten drauf zu sein . Wenn aber die private Nutzung gestattet ist, darf er nicht zugreifen.

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