Dicker Gärtner wehrt sich gegen Kündigung
Sein Chef meinte, der 200-Kilo-Mann sei zu schwer für den Job
Düsseldorf – Landschaftsgärtner Hartmut H. ist nicht nur 1,94 Meter groß, sondern auch sonst ein echter Koloss: Er brachte satte 200 Kilo auf die Waage. Und bekam deshalb die Kündigung – nach 30 Jahren! Jetzt traf er seinen Chef vor Gericht wieder.
Sein Arbeitgeber meinte, der Pfundskerl könne seine Aufgaben aufgrund seiner Körperfülle nicht mehr verrichten. Hartmut H. passe nicht mehr ans Steuer des Transporters. Er könne keine Platten verlegen, weil die unter seinem Gewicht zusammenbrächen. Angeblich sei auch der Sitz eines Radladers unter ihm zusammengekracht. Und auch Arbeiten auf der Leiter wären unmöglich, weil die nur ein Höchstgewicht von 150 Kilo aushalten würde. Und es gäbe keine passenden Warnwesten für Hartmut H. Weil auch eine Therapie an einem Adipositaszentrum ohne Erfolg, sprich Gewichtsabnahme, blieb, kündigte ihm der Gartenbaubetrieb.
Das ließ sich Hartmut H. nicht gefallen und klagte. In der ersten Instanz im Dezember vorm Arbeitsgericht in Düsseldorf argumentierte sein Anwalt: „Übergewichtigkeit ist eine Behinderung, auf die sich der Chef einstellen muss. Man kann sich auch vorstellen, dass der Arbeitgeber in dem Transporter einen Sonderumbau macht, damit mein Mandant ans Steuer passt.“
Der Prozess endete damit, dass die Kündigung nicht als rechtmäßig durchkam, Hartmut H. aber auch die geforderte Entschädigung von 6000 Euro verwehrt blieb. Der Richter gab ihm damals den Rat: „Abnehmen rettet den Job.“
Und Hartmut H. nahm ihn sich zu Herzen. Als der Streit jetzt in die nächste Instanz vors Landesarbeitsgericht ging, hatte er 12 Kilo abgenommen, wog 188 Kilo. Der Erfolg einer wochenlangen Kur. „Ich fühle mich jetzt schon wesentlich wohler“, sagte der 49-Jährige gestern. Am Ende einigte man sich auf einen Vergleich: Hartmut H. bemüht sich, weiter abzunehmen, und behält seinen Job. Die Richterin wies darauf hin, dass viel davon abhänge. Sonst sei es dem Unternehmen kaum zuzumuten, ihn noch 18 Jahre bis zur Rente zu beschäftigen: „Eine dauerhafte Erkrankung ist letztlich ein Problem des Arbeitnehmers.“