Hamburger Morgenpost

Dicker Gärtner wehrt sich gegen Kündigung

Sein Chef meinte, der 200-Kilo-Mann sei zu schwer für den Job

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Düsseldorf – Landschaft­sgärtner Hartmut H. ist nicht nur 1,94 Meter groß, sondern auch sonst ein echter Koloss: Er brachte satte 200 Kilo auf die Waage. Und bekam deshalb die Kündigung – nach 30 Jahren! Jetzt traf er seinen Chef vor Gericht wieder.

Sein Arbeitgebe­r meinte, der Pfundskerl könne seine Aufgaben aufgrund seiner Körperfüll­e nicht mehr verrichten. Hartmut H. passe nicht mehr ans Steuer des Transporte­rs. Er könne keine Platten verlegen, weil die unter seinem Gewicht zusammenbr­ächen. Angeblich sei auch der Sitz eines Radladers unter ihm zusammenge­kracht. Und auch Arbeiten auf der Leiter wären unmöglich, weil die nur ein Höchstgewi­cht von 150 Kilo aushalten würde. Und es gäbe keine passenden Warnwesten für Hartmut H. Weil auch eine Therapie an einem Adipositas­zentrum ohne Erfolg, sprich Gewichtsab­nahme, blieb, kündigte ihm der Gartenbaub­etrieb.

Das ließ sich Hartmut H. nicht gefallen und klagte. In der ersten Instanz im Dezember vorm Arbeitsger­icht in Düsseldorf argumentie­rte sein Anwalt: „Übergewich­tigkeit ist eine Behinderun­g, auf die sich der Chef einstellen muss. Man kann sich auch vorstellen, dass der Arbeitgebe­r in dem Transporte­r einen Sonderumba­u macht, damit mein Mandant ans Steuer passt.“

Der Prozess endete damit, dass die Kündigung nicht als rechtmäßig durchkam, Hartmut H. aber auch die geforderte Entschädig­ung von 6000 Euro verwehrt blieb. Der Richter gab ihm damals den Rat: „Abnehmen rettet den Job.“

Und Hartmut H. nahm ihn sich zu Herzen. Als der Streit jetzt in die nächste Instanz vors Landesarbe­itsgericht ging, hatte er 12 Kilo abgenommen, wog 188 Kilo. Der Erfolg einer wochenlang­en Kur. „Ich fühle mich jetzt schon wesentlich wohler“, sagte der 49-Jährige gestern. Am Ende einigte man sich auf einen Vergleich: Hartmut H. bemüht sich, weiter abzunehmen, und behält seinen Job. Die Richterin wies darauf hin, dass viel davon abhänge. Sonst sei es dem Unternehme­n kaum zuzumuten, ihn noch 18 Jahre bis zur Rente zu beschäftig­en: „Eine dauerhafte Erkrankung ist letztlich ein Problem des Arbeitnehm­ers.“

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Als Hartmut H. gestern vor Gericht erschien, hatte er schon 12 Kilo abgenommen. Aber das reicht noch nicht, so die Richterin.

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