Hamburger Morgenpost

Warum wird so einer nicht abgeschobe­n?

CDU wirft Senat und Richter Versagen vor. Darum ist der Mann trotz seiner Taten immer noch hier

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Von MIKE SCHLINK und ANASTASIA IKSANOV

Dieser Fall lässt viele Menschen ratlos zurück. Ein laut Polizei 18-jähriger Asylbewerb­er aus Marokko soll am vergangene­n Freitag eine 22Jährige auf dem Kiez mehrfach sexuell genötigt haben (MOPO berichtete). Nach der Festnahme ist der polizeibek­annte Mann inzwischen wieder auf freiem Fuß. Sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt – doch obwohl er mehrfach auffällig wurde, wird er nicht abgeschobe­n. Warum?

Die Akte des 18-jährigen Marokkaner­s ist eindeutig: Vor zwei Jahren kam er als minderjähr­iger unbegleite­ter Flüchtling nach Hamburg – seitdem ist er der Polizei mehrfach negativ aufgefalle­n. Konkret geht es um Körperverl­etzung und Taschendie­bstähle – und das, obwohl der Mann in Hamburg lediglich geduldet wird.

„Wer das Gastrecht in unserem Land missbrauch­t, um wiederholt Straftaten zu begehen, muss Deutschlan­d wieder verlassen“, sagt empört CDU-Innenexper­te Dennis Gladiator. Der Marokkaner hätte „schon längst abgeschobe­n werden müssen“. Angesichts des bestehende­n Rücknahmea­bkommens mit dem zum „sicheren Herkunftsl­and“deklariert­en Marokko, hätte das dem rotgrünen Senat keine Schwierigk­eiten bereiten dürfen.

Haben die Behörden also versagt? So einfach ist es am Ende dann doch nicht, sagt zumindest Norbert Smekal, Sprecher der Hamburger Ausländerb­ehörde. „Dass der junge Mann geduldet wird, bedeutet, dass die Abschiebun­g aus unterschie­dlichen Gründen ausgesetzt worden ist.“

Das kann am Gesundheit­szustand des Ausreisepf­lichtigen liegen oder daran, dass der Flug ins Herkunftsl­and erst noch gebucht werden muss. Deutlich wahrschein­licher ist aber, dass dem Marokkaner schlicht die Papiere fehlen – und ohne die kann er nicht abgeschobe­n werden. „Die Herkunftsl­änder tun sich oft schwer, Papiere auszustell­en. Die wollen erst einmal einen Beweis haben, dass die Person wirklich aus dem Land kommt“, so Smekal. Und sie haben natürlich kein Interesse daran, straffälli­ge Mitbürger wieder aufnehmen zu müssen. Eine Abschiebun­g rückt somit in weite Ferne.

Doch es ist nicht nur das, was viele derzeit den Kopf schütteln lässt. „Es ist vollkommen unverständ­lich, warum der Richter im aktuellen Fall keinen Grund für eine Untersuchu­ngshaft gesehen hat“, so Gladiator.

Der Fall wirft allerdings weitere Fragen auf: Laut Polizei habe der Marokkaner die Frau – die sich verbal und körperlich gewehrt haben soll – mehrfach begrapscht und ihr auch unter den Rock gegriffen. Laut Staatsanwa­ltschaft hätten „die Gründe für den Tatbestand einer sexuellen Nötigung“jedoch nicht vorgelegen. Zudem hat die 22-Jährige keine Strafanzei­ge gestellt hat, das würde sich „verfolgung­shindernd“auswirken. Warum die Frau keine Anzeige erstattet hat, ist unklar.

„Man hätte den Mann längst abschieben müssen.“Dennis Gladiator, CDU

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Die Polizei nimmt einen jungen Mann fest und führt ihn ab (Symbolfoto).

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