Warum wird so einer nicht abgeschoben?
CDU wirft Senat und Richter Versagen vor. Darum ist der Mann trotz seiner Taten immer noch hier
Von MIKE SCHLINK und ANASTASIA IKSANOV
Dieser Fall lässt viele Menschen ratlos zurück. Ein laut Polizei 18-jähriger Asylbewerber aus Marokko soll am vergangenen Freitag eine 22Jährige auf dem Kiez mehrfach sexuell genötigt haben (MOPO berichtete). Nach der Festnahme ist der polizeibekannte Mann inzwischen wieder auf freiem Fuß. Sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt – doch obwohl er mehrfach auffällig wurde, wird er nicht abgeschoben. Warum?
Die Akte des 18-jährigen Marokkaners ist eindeutig: Vor zwei Jahren kam er als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Hamburg – seitdem ist er der Polizei mehrfach negativ aufgefallen. Konkret geht es um Körperverletzung und Taschendiebstähle – und das, obwohl der Mann in Hamburg lediglich geduldet wird.
„Wer das Gastrecht in unserem Land missbraucht, um wiederholt Straftaten zu begehen, muss Deutschland wieder verlassen“, sagt empört CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. Der Marokkaner hätte „schon längst abgeschoben werden müssen“. Angesichts des bestehenden Rücknahmeabkommens mit dem zum „sicheren Herkunftsland“deklarierten Marokko, hätte das dem rotgrünen Senat keine Schwierigkeiten bereiten dürfen.
Haben die Behörden also versagt? So einfach ist es am Ende dann doch nicht, sagt zumindest Norbert Smekal, Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde. „Dass der junge Mann geduldet wird, bedeutet, dass die Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen ausgesetzt worden ist.“
Das kann am Gesundheitszustand des Ausreisepflichtigen liegen oder daran, dass der Flug ins Herkunftsland erst noch gebucht werden muss. Deutlich wahrscheinlicher ist aber, dass dem Marokkaner schlicht die Papiere fehlen – und ohne die kann er nicht abgeschoben werden. „Die Herkunftsländer tun sich oft schwer, Papiere auszustellen. Die wollen erst einmal einen Beweis haben, dass die Person wirklich aus dem Land kommt“, so Smekal. Und sie haben natürlich kein Interesse daran, straffällige Mitbürger wieder aufnehmen zu müssen. Eine Abschiebung rückt somit in weite Ferne.
Doch es ist nicht nur das, was viele derzeit den Kopf schütteln lässt. „Es ist vollkommen unverständlich, warum der Richter im aktuellen Fall keinen Grund für eine Untersuchungshaft gesehen hat“, so Gladiator.
Der Fall wirft allerdings weitere Fragen auf: Laut Polizei habe der Marokkaner die Frau – die sich verbal und körperlich gewehrt haben soll – mehrfach begrapscht und ihr auch unter den Rock gegriffen. Laut Staatsanwaltschaft hätten „die Gründe für den Tatbestand einer sexuellen Nötigung“jedoch nicht vorgelegen. Zudem hat die 22-Jährige keine Strafanzeige gestellt hat, das würde sich „verfolgungshindernd“auswirken. Warum die Frau keine Anzeige erstattet hat, ist unklar.
„Man hätte den Mann längst abschieben müssen.“Dennis Gladiator, CDU