Rätselhafter Millionen-Fund im Kloster
Abt nahm Anleger-Namen mit ins Grab. Gericht soll klären, wem die Konten gehören
Stuttgart – Der Krimi um rätselhafte Millionen im schwäbischen Kloster Neresheim hätte das Zeug zum Bestseller: In einem alten Sekretär tauchen Papiere über heimliche Konten auf. Wem der Zaster von schlappen vier Millionen Euro gehört, weiß niemand, denn die Namen hat ein Benediktiner-Abt mit ins Grab genommen. Fest steht, dass ein Teil der Summe ein betagter Rechtsanwalt beansprucht, dem aber bisher kein Gericht Glauben schenkt. Gestern landete der Fall zur nächsten Runde vorm Oberlandesgericht Stuttgart.
Ein „Steuervermeidungsmodell“mit dem Decknamen „Weinberg“hätten er und der verstorbene Abt zusammen betrieben, behauptet Walter Marcelli. Die Geldgeber seien aus dem gesamten Bundesgebiet gekommen, will der 84-jährige Anwalt aus Krefeld wissen. Ob das stimmt, kann Norbert Stoffels nicht mehr bestätigen. Der Klosterchef starb 2013 mit 77 Jahren. Seither pocht sein angeblicher Kompagnon auf eine Million Euro, die ihm gehörten.
Marcellis Version: Seit den 70er Jahren hätte Abt Norbert das Geld angespart, Marcelli hätte ihn dabei unterstützt. Bis zum Jahr 2010 hätte er das Vermögen gar teils in Form von Wertpapieren eines Rentenfonds als Treuhänder bei sich zu Hause im Tresor gebunkert. Als dann aber 2010 die Abgeltungsteuer eingeführt wurde, brachte der Anwalt die Papiere und weitere Geldbündel auf Konten zweier Banken in Krefeld und Aalen. Wert: 4,4 Millionen Euro.
Die Belege, die Marcelli nun schon drei Gerichten vorlegte, reichten nicht aus, um zu beweisen, dass ihm Teile der Klostermillionen zustehen. Das vorgegebene Modell sei nicht schlüssig, winkten die Richter ab. Der Anwalt ging leer aus.
Stattdessen zog Walter Marcelli die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft Krefeld auf sich – die leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche ein.
Auch wenn die eigentlich bodenständigen Benediktiner das Geld gut für die Kloster- und Touri-Attraktion auf der Ostalb gebrauchen könnten, haben sie das Geld bisher nicht angerührt. Ein Sprecher: „Wir nehmen es nur an, wenn absolute Klarheit über die Besitzverhältnisse
besteht.“Darüber will Richter Oliver Mosthaf am 22. November entscheiden.