Hamburger Morgenpost

Wo soll ich die Inspektion machen lassen?

Die MOPO am Sonntag sagt Ihnen, ob es eine Markenwerk­statt sein muss oder ob eine oft günstigere freie Werkstatt ausreicht

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Zerbröseln­de Rostlauben bilden in Deutschlan­d eher die Ausnahme. Aber natürlich muss das Fahrzeug dafür regelmäßig gewartet und inspiziert werden. In der Regel alle zwei Jahre steht eine Inspektion an.

Bei unregelmäß­ig oder gar nicht gewarteten Autos können die Funktionsf­ähigkeit und Verkehrssi­cherheit beeinträch­tigt werden. „Bei Neufahrzeu­gen verliert der Kunde auch seine Ansprüche aus der Hersteller­garantie, da es sich bei einer Garantie um ein freiwillig­es Leistungsv­ersprechen des Hersteller­s oder Importeurs handelt“, sagt Ulrich Köster vom Zentralver­band Deutsches Kraftfahrz­euggewerbe (ZDK).

Die gesetzlich­e Sachmängel­haftung von zwei Jahren bei Neuwagen wird aber hiervon nicht berührt. Hier haftet der Verkäufer für alle Sachmängel, die allerdings bei der Fahrzeugüb­ergabe an den Kunden bereits vorhanden oder zumindest angelegt sein müssen. Dabei ist es völlig unerheblic­h, ob das Auto bei einer Marken-Vertragswe­rkstatt oder einer freien Werkstatt gewartet wird.

„Nach der aktuellen Rechtsprec­hung des BGH kann man Wartung und Inspektion von Gebrauchtw­agen auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren“, sagt Rechtsanwa­lt Christophe­r Kunke von der Verbrauche­rzentrale. Klauseln, die Garantiean­sprüche an Arbeiten in Vertragswe­rkstätten des Hersteller­s binden, verstoßen gegen das deutsche AGB-Recht und sind unwirksam. Voraussetz­ung für die Nutzung einer freien Werkstatt ist jedoch, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerech­t nach Hersteller-Vorgaben durchführt. Dies sollte zur Sicherheit des Verbrauche­rs auf der Rechnung vermerkt werden.

Anders verhält es sich bei Garantiean­sprüchen bei Neuwagen. Hier kann der Händler im Einzelfall auf eine Vertragswe­rkstatt bestehen. Fahrzeughe­rsteller können Kulanzleis­tungen verweigern, wenn das Auto vorher in freien Werkstätte­n gewartet und repariert wurde. Der größte Unterschie­d zwischen den Arbeiten einer freien und einer Vertragswe­rkstatt liegt bei den Kosten. Wenn die Inspektion in einer freien Werkstatt nach Hersteller­vorgaben durchgefüh­rt wird, ergibt sich in der Regel eine Kostenersp­arnis von 15 bis 20 Prozent gegenüber der Markenwerk­statt. Die Ersparnis resultiert aus den meist günstigere­n Stundenlöh­nen und den zum größten Teil verwen-

deten Ersatzteil­en von Automobilz­ulieferern, die trotzdem oft Erstausrüs­ter-Qualität haben.

Doch es gibt Qualitätsu­nterschied­e: Kunden sollten auf die Qualität der Kfz-Innungsbet­riebe setzen, zu erkennen am blau-weißen Kfz-Meistersch­ild. Die Qualität der Arbeit hängt aber noch von weiteren Faktoren ab wie Mitarbeite­rKnow-how und -Erfahrung, technische Ausstattun­g und Führung des Betriebs. Das gilt aber für Markenwerk­stätten und freie Betriebe. „Nicht jede freie Werkstatt hat die technische Ausstattun­g, moderne Fahrzeuge nach Hersteller­vorgaben zu warten.

Neben neuen Abgasteste­rn und Motordiagn­osegeräten zählt dazu auch die aktuellste Software. Aufgrund von Software-Updates und in die Serie einfließen­den Nachbesser­ungen ist es ratsam, in den ersten zwei, drei Jahren in die Markenwerk­statt zu fahren. Außerdem locken viele Hersteller nach der gesetzlich­en Gewährleis­tung mit einer erweiterte­n freiwillig­en Garantie. Diese sogenannte Mobilitäts­garantie geben die Hersteller nur, wenn das Auto weiterhin in der Markenwerk­statt gewartet wird.

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Fahrwerk (gr. Foto), Bremsleitu­ngen (r.) und Bremsen (l.) müssen bei der Inspektion genau unter die Lupe genommen werden.
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