Abschleppen verboten
Wenn ein stillgelegtes Auto auf einem regulären Parkplatz keine Behinderung oder Gefahr verursacht, darf es nicht ohne Weiteres abgeschleppt werden. Daran ändert auch ein zuvor angebrachter Aufkleber nichts, der den Halter zur Beseitigung auffordert (VG Düsseldorf, Az.: 14 K 6661/15).