Nacktkater Willi darf keine Kinder haben
Veterinäramt: „Das ist Qualzucht.“Tierschutzbund fordert weitere Verbote
Obwohl es einen speziellen „Qualzucht-Paragrafen“(§ 11 b TSchG) im Tierschutzgesetz gibt, wurden bisher nur wenige Zuchtverbote ausgesprochen. Dabei steht im Gesetz, dass keine Wirbeltiere gezüchtet werden dürfen, wenn erblich bedingt „Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich und umgestaltet sind“. Das trifft auf viele Hunderassen ohne Schwänze zu, auf Katzen ohne Fell und Schwanz. Dass trotzdem fast nie Zuchtverbote ausgesprochen werden, könnte daran liegen, dass dafür die chronisch unterbesetzten Veterinärämter zuständig sind. Dort muss die Zucht angemeldet werden, dort kann sie auch verweigert werden. Was in langen Rechtsstreitigkeiten enden kann.
Das spektakulärste Beispiel ist der Nacktkater Willi. Das Veterinäramt Spandau (Berlin) hat 2015 einer Züchterin die weitere Zucht von Sphinx-Katzen (Nacktkatzen) untersagt und sie aufgefordert, Zuchtkater Willi kastrieren zu lassen. Die Züchterin klagte dagegen. Mitte 2016 kam es zu einem Vergleich. Trotz Vergleichs gilt laut Tierschutzbund das erstinstanzliche Urteil gegen die Züchterin. Deshalb kann es als Vorlage für andere Verfahren verwendet werden.
Die Berliner Veterinäre bezeichnen Nacktkatzen als Qualzucht, weil ihnen Fell und funktionsfähige Tasthaare fehlen. Beides sind für die Katze wichtige Sinnesorgane. „Leider werden immer noch sehr wenige Zuchtverbote ausgesprochen“, sagt Andrea Furler, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Die Kontrollbehörden sollten da viel strikter durchgreifen.“