Germanwings-Tragödie Angehörige der Opfer mit ihren Anwälten unzufrieden
Hinterbliebene fürchten um ihre Ansprüche auf Schadensersatz
Mönchengladbach – Am 24. März 2015 steuerte Kopilot Andreas Lubitz einen Germanwings-Airbus mit 149 Insassen gegen einen Berg in den französischen Alpen. Zwei Jahre später sollen die Hinterbliebenen ihren eigenen Anwälten nun mit einer Klage auf Schadensersatz drohen.
Wie der „Spiegel“berichtet, läuft am zweiten Jahrestag der Katastrophe die Frist aus, in der die Angehörigen der Opfer Schadensersatzansprüche gegen Lufthansa, den Mutterkonzern von Germanwings, geltend machen können. Ein Teil der Angehörigen werde laut „Spiegel“allerdings von zwei Kanzleien vertreten, die in den USA Klage gegen Lufthansa eingereicht haben, nicht jedoch in Deutschland.
Diese Angehörigen würden von dem Opferanwalt Christof Wellens aus Mönchengladbach und der New Yorker Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler vertreten. Die US-Kanzlei hat, dem Mandatsvertrag zufolge, die „ausschließliche Berechtigung“zur Wahrnehmung „aller juristischen Schritte“. In Deutschland darf Kreindler & Kreindler jedoch mangels Zulassung gar keinen Schadensersatzprozess anstrengen.
Jetzt sollen die Angehörigen aufgrund der auslaufenden Frist fürchten, gar keinen Schadensersatz mehr zu erhalten. Anwalt Wellens versicherte der MOPO: „Die Frist läuft am 24. März ab und natürlich werden wir fristgerecht Klage einreichen.“
Erschwerend komme laut „Spiegel“eine Klausel im Vertrag hinzu, die so ausgelegt werden könne, dass im Falle einer Entschädigung aus Deutschland die US-Anwälte Zugriff auf das Geld hätten. Marc Moller, ein Anwalt der Kanzlei, bestritt dies gegenüber dem Nachrichtenmagazin: Man werde den Hinterbliebenen nur ein Honorar berechnen, wenn die Klage in den USA erfolgreich wäre. Was Anwalt Wellens in Deutschland erstreite, wolle man nicht anrühren. „Wir alle haben uns verpflichtet, das Beste für unsere Mandanten rauszuholen“, sagte er dem „Spiegel“. Das bestätigte Wellens auch gegenüber der MOPO: „Ansprüche in Deutschland werden nicht mit denen aus den USA verrechnet. Das sind getrennte Verfahren.“