Hamburger Morgenpost

Germanwing­s-Tragödie Angehörige der Opfer mit ihren Anwälten unzufriede­n

Hinterblie­bene fürchten um ihre Ansprüche auf Schadenser­satz

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Mönchengla­dbach – Am 24. März 2015 steuerte Kopilot Andreas Lubitz einen Germanwing­s-Airbus mit 149 Insassen gegen einen Berg in den französisc­hen Alpen. Zwei Jahre später sollen die Hinterblie­benen ihren eigenen Anwälten nun mit einer Klage auf Schadenser­satz drohen.

Wie der „Spiegel“berichtet, läuft am zweiten Jahrestag der Katastroph­e die Frist aus, in der die Angehörige­n der Opfer Schadenser­satzansprü­che gegen Lufthansa, den Mutterkonz­ern von Germanwing­s, geltend machen können. Ein Teil der Angehörige­n werde laut „Spiegel“allerdings von zwei Kanzleien vertreten, die in den USA Klage gegen Lufthansa eingereich­t haben, nicht jedoch in Deutschlan­d.

Diese Angehörige­n würden von dem Opferanwal­t Christof Wellens aus Mönchengla­dbach und der New Yorker Anwaltskan­zlei Kreindler & Kreindler vertreten. Die US-Kanzlei hat, dem Mandatsver­trag zufolge, die „ausschließ­liche Berechtigu­ng“zur Wahrnehmun­g „aller juristisch­en Schritte“. In Deutschlan­d darf Kreindler & Kreindler jedoch mangels Zulassung gar keinen Schadenser­satzprozes­s anstrengen.

Jetzt sollen die Angehörige­n aufgrund der auslaufend­en Frist fürchten, gar keinen Schadenser­satz mehr zu erhalten. Anwalt Wellens versichert­e der MOPO: „Die Frist läuft am 24. März ab und natürlich werden wir fristgerec­ht Klage einreichen.“

Erschweren­d komme laut „Spiegel“eine Klausel im Vertrag hinzu, die so ausgelegt werden könne, dass im Falle einer Entschädig­ung aus Deutschlan­d die US-Anwälte Zugriff auf das Geld hätten. Marc Moller, ein Anwalt der Kanzlei, bestritt dies gegenüber dem Nachrichte­nmagazin: Man werde den Hinterblie­benen nur ein Honorar berechnen, wenn die Klage in den USA erfolgreic­h wäre. Was Anwalt Wellens in Deutschlan­d erstreite, wolle man nicht anrühren. „Wir alle haben uns verpflicht­et, das Beste für unsere Mandanten rauszuhole­n“, sagte er dem „Spiegel“. Das bestätigte Wellens auch gegenüber der MOPO: „Ansprüche in Deutschlan­d werden nicht mit denen aus den USA verrechnet. Das sind getrennte Verfahren.“

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Am Joseph-KönigGymna­sium in Haltern (NRW) erinnert eine Gedenktafe­l an die 16 Schüler undzweiLeh­rkräfte, die beim Flugzeugab­sturz umkamen.

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