Hamburger Morgenpost

Bausparer trauern: Kündigunge­n drohen

BGH: Kassen dürfen ihre Kunden rauswerfen

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Karlsruhe – Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht von 250 000 Bausparkun­den. Ihre Verträge waren seit 2015 durch verschiede­ne Bausparkas­sen gekündigt worden, weil sie mehr als zehn Jahre lang als reine Sparanlage mit relativ hohen Zinsen genutzt wurden. Das widerspric­ht aber dem Sinn und Zweck des Bausparens, urteilte gestern der Bundesgeri­chtshof (BGH).

Das Urteil ist eine große Enttäuschu­ng für zahlreiche Bausparkun­den und Verbrauche­rschutzorg­anisatione­n. Denn jetzt ist mit weiteren Kündigunge­n zu rechnen, vor allem in jenen Fällen, in denen der Vertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungs­reif ist.

Konkret ging es um den Fall von zwei Kundinnen von Wüstenrot. Wie viele andere Bausparer verzichten sie darauf, ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen, um ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. Stattdesse­n nutzen sie den Vertrag lieber als lukrative Sparanlage. Sie verließen sich dabei auf die aus heutiger Sicht lukrative vertraglic­he Zinszusage von über vier Prozent. Das Ansparen sei aber dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungs­reife erreicht, so der BGH. In der anhaltende­n Niedrigzin­sphase haben die Bausparkas­sen ihren Kunden seit 2015 bisher 250 000 Verträge gekündigt, die noch nicht vollständi­g bespart waren.

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