Hamburger Morgenpost

Lasche Strafe für den Pferdequäl­er

Max L. kommt auf Bewährung frei

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Von OLAF WUNDER

Der Pferdeschä­nder von Tostedt: Mitte Februar berichtete die MOPO über den Prozess gegen den 23-jährigen Mann, der mindestens sieben Tiere gequält und sexuell missbrauch­t haben soll. Nun ist das Urteil durchgesic­kert: Demnach wurde er vom Gericht zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Das Verfahren gegen Max L. fand unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Der Grund: Weil Max L. (Name geändert) minderjähr­ig war, als er die erste der sieben ihm zur Last gelegten Taten beging, wurde nach dem Jugendstra­frecht verhandelt. Deshalb hüllt sich das Gericht auch über die Höhe der Strafe in Schweigen.

Allerdings geht das Strafmaß aus Unterlagen hervor, die der MOPO zugespielt wurden.

Die betroffene­n Pferdebesi­tzer aus dem Raum Tostedt, Hollensted­t, Königsmoor und Handeloh sind entsetzt darüber, dass der Pferderipp­er auf freien Fuß gesetzt wurde. Sie hatten gehofft, dass er hinter Gitter kommt – und wenigstens vorläufig unschädlic­h gemacht ist. Die Bewährungs­strafe bedeute, so eine Pferdebesi­tzerin zur MOPO, „dass wir uns immer noch nicht sicher fühlen können“. Max L. sei gerade in den letzten Tagen wieder auf der Straße gesichtet worden.

Max L. lebte seit dem zweiten Lebensjahr im Heim bzw. bei Pflegefami­lien, weil die Eltern nicht mit ihm zurechtkam­en. Mit zwölf entdeckte er, dass ihn Tiere sexuell erregen, deshalb heuerte er als Helfer auf Pferdehöfe­n an. In der Vergangenh­eit sollen schon rund 50 Strafanzei­gen gegen ihn erstattet worden sein.

Als 2014 im Raum Tostedt, Hollensted­t, Handeloh immer mehr Pferde schwerste Verletzung­en aufwiesen, verdächtig­te zunächst niemand Max L. In ihrer Panik installier­ten Pferdebesi­tzer Kameras und Scheinwerf­er, legten sich Nacht für Nacht auf die Lauer – und ertappten Max L. im Januar 2015 auf frischer Tat. Zunächst soll er 23 Fälle gestanden, das Geständnis dann widerrufen haben. Das Quälen von Tieren ist ein Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz und wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Pferdeschä­nder Max L.

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