Hamburger Morgenpost

Keine Opferrente für Stasi-Oberst

Der 82-Jährige war dafür sogar bis vor den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte gezogen

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Strausberg/Straßburg – Acht Jahre lang kämpfte der ehemalige NVA-Oberst Karl F. darum, seine Entschädig­ungen für politische Häftlinge nicht zurückzahl­en zu müssen. Immerhin saß der heute 82-jährige Strausberg­er auch 14 Monate lang im DDR-Knast.

Gestern hat auch der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte seine Klage abgewiesen, weil er als StasiInfor­mant gearbeitet haben soll. Viel Hoffnung auf Erfolg hatte er nicht. „Ich soll angeblich für die Stasi gearbeitet haben. Das stimmt nicht“, sagt Karl F. nach der Urteilsver­kündigung in Straßburg.

Der Rentner aus Strausberg (Brandenbur­g) musste die Haft-Entschädig­ung von der Bundesrepu­blik zurückzahl­en, nachdem in StasiUnter­lagen handschrif­tliche Berichte von ihm und eine Verpflicht­ungserklär­ung gefunden worden waren.

Im folgenden Gerichtsve­rfahren hatte der 82-Jährige immer wieder versichert, er habe keine Erinnerung an die Verpflicht­ungserklär­ung. Er sei davon ausgegange­n, dass seine Berichte nur von der Polizei verwendet würden.

Der damalige NVA-Soldat eines Wachregime­nts sieht sich selbst als Opfer des DDR-Regimes. Immerhin hatte er 1958 und 1959 insgesamt 14 Monate im Gefängnis gesessen.

Der Menschenre­chtsgerich­tshof in Straßburg sieht es allerdings als erwiesen an, dass Karl F. auch als StasiSpitz­el gearbeitet hatte. Weil es keine Zweifel an diesen Fakten gegeben hatte, wurde von einer mündlicher Anhörung im Vorfeld abgesehen, was in solchen Fällen möglich ist. Vor allem, weil der Senior nicht darlegen konnte, dass er sich der Stasi unter unerträgli­chem Druck verpflicht­et hatte.

Damit unterschei­de sich der Fall von einem Verfahren, in dem das Landesverf­assungsger­icht in Brandenbur­g 2014 eine mündliche Verhandlun­g gefordert hatte.

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