Keine Opferrente für Stasi-Oberst
Der 82-Jährige war dafür sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen
Strausberg/Straßburg – Acht Jahre lang kämpfte der ehemalige NVA-Oberst Karl F. darum, seine Entschädigungen für politische Häftlinge nicht zurückzahlen zu müssen. Immerhin saß der heute 82-jährige Strausberger auch 14 Monate lang im DDR-Knast.
Gestern hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Klage abgewiesen, weil er als StasiInformant gearbeitet haben soll. Viel Hoffnung auf Erfolg hatte er nicht. „Ich soll angeblich für die Stasi gearbeitet haben. Das stimmt nicht“, sagt Karl F. nach der Urteilsverkündigung in Straßburg.
Der Rentner aus Strausberg (Brandenburg) musste die Haft-Entschädigung von der Bundesrepublik zurückzahlen, nachdem in StasiUnterlagen handschriftliche Berichte von ihm und eine Verpflichtungserklärung gefunden worden waren.
Im folgenden Gerichtsverfahren hatte der 82-Jährige immer wieder versichert, er habe keine Erinnerung an die Verpflichtungserklärung. Er sei davon ausgegangen, dass seine Berichte nur von der Polizei verwendet würden.
Der damalige NVA-Soldat eines Wachregiments sieht sich selbst als Opfer des DDR-Regimes. Immerhin hatte er 1958 und 1959 insgesamt 14 Monate im Gefängnis gesessen.
Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg sieht es allerdings als erwiesen an, dass Karl F. auch als StasiSpitzel gearbeitet hatte. Weil es keine Zweifel an diesen Fakten gegeben hatte, wurde von einer mündlicher Anhörung im Vorfeld abgesehen, was in solchen Fällen möglich ist. Vor allem, weil der Senior nicht darlegen konnte, dass er sich der Stasi unter unerträglichem Druck verpflichtet hatte.
Damit unterscheide sich der Fall von einem Verfahren, in dem das Landesverfassungsgericht in Brandenburg 2014 eine mündliche Verhandlung gefordert hatte.