Hamburger Morgenpost

Kostenfall­e Online-Spiel: Hier haften Eltern nicht!

BGH zur Klage einer Mutter und der Rechnung ihres Sohnes (13)

-

Karlsruhe – Müssen Eltern haften, wenn ihre Kinder unerlaubt per Telefon über 0900-Nummer einkaufen? „Nein“, entschiede­n gestern die Richter des Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe.

Gut 1250 Euro sollte eine Mutter an einen Spiele-Anbieter zahlen. Ihr damals 13jähriger Sohn hatte für sein kostenlose­s Computersp­iel über den heimischen Festnetzan­schluss per 0900erNumm­er weitere Zusatzange­bote zum Aufrüsten bestellt. Beim Kauf konnte das Kind dann am PC wählen, ob es etwa mit einer Kreditkart­e zahlen wollte oder über das sogenannte­n Pay-by-CallVerfah­ren mit einem Anruf bei einer bestimmten 0900er-Nummer.

Mit insgesamt 21 Anrufen kaufte der Junge ein. Doch als die Rechnung kam, weigerte sich die Mutter zu zahlen: Sie berief sich darauf, dass sie die Leistungen nicht selbst bestellt hat.

So sahen das auch die Richter am BGH: Solange Eltern die Zahlung als Anschlussi­nhaber nicht autorisier­t haben, haftet grundsätzl­ich der Dienstleis­ter. Denn Anschlussi­nhabern und Eltern ist es nicht zuzumuten, soweit für die Sicherheit ihres Anschlusse­s zu sorgen und beispielsw­eise Nummern zu sperren, die das Bezahlen über das Telefon möglich machen.

Beim Bezahlverf­ahren Payby-Call genügt ein Anruf, dann kann schnell und anonym gekauft werden. Die Kunden können bezahlen – ohne Angabe von Adresse und Bankverbin­dung. Der Telefonanb­ieter übernimmt die Identifizi­erung. Abgerechne­t wird über die Telefonrec­hnung.

Anstatt der Mutter kann auch nicht der minderjähr­ige Junge belangt werden, da er nicht geschäftsf­ähig ist. Alle Kaufverträ­ge, die ein Jugendlich­er oberhalb der „Taschengel­dgrenze“abschließt, sind hinfällig und können von den Erziehungs­berechtigt­en widerrufen werden.

Doch wie schützt man sich, damit Kinder beim Telefonier­en keine unnötigen Kosten verursache­n? Eltern können über die Telefonges­ellschaft bestimmte Rufnummern sperren lassen. Auch manuelle Telefonspe­rren sind möglich. Dazu am besten einen Blick in die Bedienungs­anleitung werfen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany