Kostenfalle Online-Spiel: Hier haften Eltern nicht!
BGH zur Klage einer Mutter und der Rechnung ihres Sohnes (13)
Karlsruhe – Müssen Eltern haften, wenn ihre Kinder unerlaubt per Telefon über 0900-Nummer einkaufen? „Nein“, entschieden gestern die Richter des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Gut 1250 Euro sollte eine Mutter an einen Spiele-Anbieter zahlen. Ihr damals 13jähriger Sohn hatte für sein kostenloses Computerspiel über den heimischen Festnetzanschluss per 0900erNummer weitere Zusatzangebote zum Aufrüsten bestellt. Beim Kauf konnte das Kind dann am PC wählen, ob es etwa mit einer Kreditkarte zahlen wollte oder über das sogenannten Pay-by-CallVerfahren mit einem Anruf bei einer bestimmten 0900er-Nummer.
Mit insgesamt 21 Anrufen kaufte der Junge ein. Doch als die Rechnung kam, weigerte sich die Mutter zu zahlen: Sie berief sich darauf, dass sie die Leistungen nicht selbst bestellt hat.
So sahen das auch die Richter am BGH: Solange Eltern die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Denn Anschlussinhabern und Eltern ist es nicht zuzumuten, soweit für die Sicherheit ihres Anschlusses zu sorgen und beispielsweise Nummern zu sperren, die das Bezahlen über das Telefon möglich machen.
Beim Bezahlverfahren Payby-Call genügt ein Anruf, dann kann schnell und anonym gekauft werden. Die Kunden können bezahlen – ohne Angabe von Adresse und Bankverbindung. Der Telefonanbieter übernimmt die Identifizierung. Abgerechnet wird über die Telefonrechnung.
Anstatt der Mutter kann auch nicht der minderjährige Junge belangt werden, da er nicht geschäftsfähig ist. Alle Kaufverträge, die ein Jugendlicher oberhalb der „Taschengeldgrenze“abschließt, sind hinfällig und können von den Erziehungsberechtigten widerrufen werden.
Doch wie schützt man sich, damit Kinder beim Telefonieren keine unnötigen Kosten verursachen? Eltern können über die Telefongesellschaft bestimmte Rufnummern sperren lassen. Auch manuelle Telefonsperren sind möglich. Dazu am besten einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen.