Der irre Hundestreit von Eimsbüttel
Leinenzwang am Isebek-Ufer: Politik will Freilaufzonen. Aber: Nabu droht mit Klage, Hundehalter drohen mit Bürgerbegehren
Im Anlein-Streit am IsebekUfer hat die Politik einen Kompromiss verabschiedet. Nur leider wollen ihn weder die Naturschützer noch die Hundebesitzer. Der Nabu droht mit Klage, der Verein „Kaifu-Dogs“plant ein Bürgerbegehren.
Die angedrohte Leinenpflicht am Isebekufer kommt. Aber die Parteien haben im Kerngebietsausschuss am Montag einstimmig beschlossen, dass zwei Flächen davon ausgenommen werden. Hunde sollen auf einem Bereich an der Bogenstraße und am Weidenstieg leinenlos laufen dürfen. Bisher dürfen sie entlang des gesamten Ufers zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke frei laufen und das seit zehn Jahren.
Doch im Zuge der Umgestaltung des Ufers zum Isebek-Park wurde wieder eine Anleinpflicht beschlossen, insbesondere, damit die Hunde nicht in die Uferböschungen laufen und dort brütende Wasservögel stören. Der Nabu hat bereits angedroht zu klagen, wenn es nicht bei der Anleinpflicht bleibt.
Viele Hundehalter hatten erst sehr spät von der drohenden Anleinpflicht erfahren und machen seitdem Druck auf die Politik. Das hat nun zu dem Kompromiss-Vorschlag geführt.
Die Hunde-Lobby sieht allerdings überhaupt keinen Grund zu feiern. „Das ist kein Kompromiss, sondern ein Affront“, sagt Jule Thumser von der HundeLobby. „Ganz viele Hundehalter haben damals das Bürgerbegehren für den Isebek-Park unterschrieben. Hätten sie gewusst, dass das zur Leinenpflicht führt, hätten sie das nicht gemacht.“Dann hätte das Bürgerbegehren gar nicht die nötige Stimmenzahl erhalten.
Zudem habe man den Hundehaltern zuletzt versprochen, mit ihnen zu reden. Dann sei aber dieser Kompromiss einfach vorgelegt worden. Die Hunde-Initiative „Kaifu-Dogs“hat nun angekündigt, dass sie wohl ein Bürgerbegehren starten wird. Gegen die Leinenpflicht und damit die Hunde in Zukunft weiterhin auf allen Grünflächen vor Ort laufen dürfen.
Die beiden von der Politik angebotenen Flächen sieht Thumser als viel zu klein an. „Das sind Stehflächen und keine Freilaufflächen.“Man habe seinen Hund für Spaziergänge und nicht, um mit ihm auf einer Wiese zu stehen. „Wer von der Leinenpflicht befreit ist, hat bewiesen, dass sein Hund zuverlässig abrufbar ist.“Dann könne man ihn auch rufen, wenn er zu dicht am Ufer schnüffle.
Der Nabu drohte mit einer Klage, da die ausgewiesenen Freilaufflächen direkt an Uferbereiche grenzen. „Die Natur in unserer Stadt steht unter Dauerdruck. Die Ausweisung einer Hundefläche in einem per Bürgerentscheid besonders zu schützenden Bereich wird die Naturbewohner stören und gefährden“, sagt Nabu-Chef Alexander Porschke. „Brutvögel benötigen den Gehölzsaum zur Nahrungssuche.“
Die Aufhebung der Anleinpflicht lasse sich dort nicht mit den höherrangigen gesetzlichen Vorschriften zum Naturschutz vereinbaren. Porschke: „Sollte es tatsächlich dazu kommen, werden wir den Rechtsweg prüfen.“
„Die Flächen sind kein Kompromiss, sondern ein Affront.“Jule Thumser, Hunde-Lobby