Rekord: Kohl kriegt eine Million Euro Schadensersatz !
Buchverlag muss zahlen, weil er pikante Zitate des Altkanzlers veröffentlichte
Köln – Was vor mehr als 15 Jahren bei Gesprächen in Helmut Kohls Oggersheimer Keller ausgetauscht wurde, hat immer noch Brisanz. Jetzt hat ein Gericht dem Altkanzler eine Entschädigung zugesprochen, wie es sie in Deutschland in dieser Höhe noch nie gab.
Helmut Kohl hat vor Gericht eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro erstritten. Das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Landgericht Köln. Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassagen des Bestsellers. Darin ging es um vertrauliche Äußerungen Kohls über andere bekannte Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte.
In dem Zivilverfahren hatte Kohl die Autoren Schwan und Jens sowie den HeyneVerlag aus der Verlagsgruppe Random House auf fünf Millionen Euro verklagt. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400 000 Euro.
Die beanstandeten Aussagen stammen aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter die Memoiren des Altkanzlers verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem Angela Merkel und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker. Als Ghostwriter sei Schwan zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen, erläutert der Vorsitzende Richter Martin Koepsel.