Nazi-Skandal erschüttert deutschen Fußball
Cottbus-„Fans“brüllen NS-Parolen und stürmen den Platz in Babelsberg
Barbaren in Brandenburg: Cottbusser „Fans“sorg en mit HassParolen und einem Platzsturm in Babelsberg fast f r einen Spielabbruch. Der Nazi-Skandal erschüttert den deutschen Fußball.
Schon in der Nacht vor dem Spiel der Regionalliga Nordost wurden rechtsextreme Symbole gesprüht, im Stadion ging es fast pausenlos mit Nazi-Sprechchören weiter. Dazu zeigten einige Anhänger von Energie Cottbus immer wieder den Hitlergruß.
In der 27. Minute wurde aus dem Cottbusser Block der Platz gestürmt. Die 400 Polizeibeamten setzten Pfefferspray ein und nahmen die zehn Energie-Anhänger auf dem Rasen vorübergehend in Gewahrsam. Nach zehn Minuten wurde weitergespielt – bis die Gästefans in der 49. Minute Raketen in den Babelsberger Block feuerten und die Gastgeber ihrerseits mit Pyrotechnik antworteten. Der Schiedsrichter drohte mit Spielabbruch, und tatsächlich beruhigte sich die Situation nach wiederum zehn Minuten wieder. Wenn man angesichts der Nazi-Dominanz in einem Block von 400 Gästefans von Beruhigung sprechen könnte. Gegen die zehn Platzstürmer soll angeblich seit Längerem ein Stadionverbot in Cottbus verhängt sein. Energie-Geschäftsführer Normen Kothe fand zumindest klare Worte: „Wir begrüßen das rigorose Vorgehen der Polizei und hoffen, dass die Störer zweifelsfrei festgestellt wurden. Diese Personen wollen kein Fußballspiel sehen und kennen keine rechtsstaatlichen Grenzen mehr.“
Das Beispiel Cottbus zeigt in gefährlichem Maße: Ein ehemaliger Erstligist, der bis in die Viertklassigkeit abgestürzt ist, zieht oft überdurchschnittlich Personen an, deren eigener Absturz ins Bodenlose geführt hat. Weil viele „normale“Anhänger abwandern, übernehmen Nazis mehr und mehr Platz in der Kurve – ein Problem, das auch westdeutschen Vereinen wie Alemannia Aachen vertraut ist.
Die Polizei nahm inzwischen 19 Strafanzeigen auf, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.