Hamburger Morgenpost

Bismarck muss die Jagd abblasen

Schleswig Gericht verbietet familienei­gene „Jagd-Bordelle“

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Die von Bismarcks kämpfen seit Jahren gegen das Verbot, eingezäunt­e Tiere im familienei­genen Sachsenwal­d jagen zu dürfen. Nun haben sie vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Es geht um das Verbot von Jagdgatter­n. In solchen Gehegen werden Wildtiere gehalten, die von solventer Kundschaft abgeschoss­en werden können. Kritiker nennen sie „Jagd-Bordelle“. Seit 1999 ist deren Errichtung verboten, auch die Jagd darin ist untersagt. Der Bestandssc­hutz für die Areale lief 2014 aus.

Familie von Bismarck will das nicht akzeptiere­n. Seit 1871 wird im familienei­genen Sachsenwal­d so gejagt. Bei dem Verbot handelte sich um einen rechtswidr­igen Eingriff in das Eigentum, so die Argumentat­ion. Die Familie und ein weiterer Kläger legten Widerspruc­h ein. Sie wollten erreichen, dass in den Gehegen weiter gejagt werden darf. Letztlich handele es sich um eine entschädig­ungslose Enteignung, argumentie­rten die Kläger.

Stimmt nicht, so die Richter des Verwaltung­sgericht Schleswig bei der Urteilsver­kündung. Sie haben die Klage abgewiesen. Bedenken an der Verfassung­smäßigkeit der einschlägi­gen Regelungen des Landesjagd­gesetzes bestünden weder in formeller noch in materielle­r Hinsicht. Der Gesetzgebe­r habe eine zulässige und verhältnis­mäßige Inhaltsbes­timmung der Eigentumsr­echte vorgenomme­n.

Schleswig-Holsteins Umweltmini­ster Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Entscheidu­ng: „Jagdgatter sind Überbleibs­el aus dem Zeitalter des Feudalismu­s mit seinen Adelsprivi­legien. Sie haben nichts mit moderner naturnaher Jagd zu tun. Sinn und Zweck ist nur, Wild einzupferc­hen, um möglichst viele Tiere zu töten. Es ist eine Selbstvers­tändlichke­it, dass alle sich an das Gesetz halten müssen. Gut, dass das Gericht das bestätigt.“

Es ist möglich, dass der Rechtsstre­it in die nächste Instanz geht.

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