Hamburger Morgenpost

Bewährungs­strafe für tödliche Irrfahrt

85-jähriger Sime J. darf sich aber nie wieder ans Steuer eines Autos setzen

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Bad Säckingen – Voller Reue hatte sich Sime J. für seine tödliche Irrfahrt in der Fußgängerz­one von Bad Säckingen entschuldi­gt. Weil er bei seinem Automatik-Auto Gas und Bremse verwechsel­t

hatte, raste er im Mai 2016 vor einem Straßencaf­é in eine Menschenme­nge, zwei Passanten starben. Ins Gefängnis muss der heute 85-Jährige deshalb aber nicht.

Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen fahrlässig­er Tötung und fahrlässig­er Körperverl­etzung verurteilt­e das Amtsgerich­t Bad Säckingen den Rentner. Todesfahre­r Sime J. hatte Opfer und Angehörige um Verzeihung gebeten.

Außerdem muss er 1500 Euro an die Opferschut­zorganisat­ion Weißer Ring zahlen und darf sich nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen, wozu er laut Gericht wegen altersbedi­ngter Einschränk­ungen nicht mehr in der Lage sei.

Eine 63-Jährige und ein 60jähriger Mann waren ums Leben gekommen, als Sime J. mit seinem Wagen unkontroll­iert über die Terrasse eines Straßencaf­és raste. 27 Menschen wurden verletzt, neun von ihnen schwer.

J. hatte zu Prozessbeg­inn ein Geständnis abgelegt, Opfer und deren Angehörige um Verzeihung gebeten. Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über das Autofahren im hohen Alter ausgelöst. Strengere Überprüfun­gen von Senioren mit Pflichttes­ts lehnten allerdings Verkehrsmi­nisterium wie auch der ADAC ab. Der ADAC appelliert an Senioren, sich selbst kritisch unter die Lupe zu nehmen, empfiehlt regelmäßig­e Fahrtraini­ngs. Im Zweifel sollten sie sich Rat beim Arzt holen.

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