3 Jahre Knast für den Spielplatz-Schützen
Zu laut: Ex-Offizier feuerte auf 13-Jährigen.
Ralf W. (54), der mit einem Luftgewehr vom Balkon aus ein spielendes Kind (13) angeschossen hat, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre in Haft, so hat das Amtsgericht gestern geurteilt. Der ehemalige Bundeswehroffizier hatte zuvor seine Scham für die Tat vom 23. Juli 2016 beteuert: „Ich stehe genauso fassungslos davor wie jeder andere Bürger.“Er leide an Tinnitus und habe sich über den Lärm auf dem Bolzplatz geärgert.
Amtsrichterin Monika Schorn spricht von einem „unfassbaren Geschehen“: „Kinder stehen unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft.“Tim, der angeschossene Junge, habe an jenem Ferientag auf dem Bolzplatz der Alsterdorfer Wohnanlage gespielt: „Er übte Freistöße. Und dann scheppert es, wenn man den Zaun trifft.“
Der Angeklagte hatte behauptet, dass er nur einen Warnschuss abgeben wollte. Das glauben Richterin und Schöffen ihm nicht: „Ein Warnschuss mit einem Schalldämpfer? Unglaubwürdig.“
Ralf W. hat sich bereit erklärt, 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Urteil nimmt er mit versteinerter Miene auf. Er kann das Urteil anfechten. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Tims Vater schilderte am Rande des Prozesses, dass sein Sohn auf eine Haftstrafe für den Täter gehofft habe: „Er hat immer noch Angst und würde sich sicherer fühlen, wenn der Mann im Gefängnis ist.“Tim habe das Geschehen längst nicht verarbeitet: „Er begreift nicht, warum das passiert ist. Er fragt sich immer wieder: ,Warum hat der Mann nicht mit mir geredet? Warum hat er auf mich geschossen?‘“