Der Sonnenkönig und sein tiefer Fall
Einstiger VorzeigeUnternehmer Asbeck meldet Insolvenz für seine Firma „Solarworld“an
Bonn – Schulden, Millionenverluste und die asiatische Billigpreis-Konkurrenz – Frank Asbeck (57) hat den Kampf um sein einstiges Vorzeigeunternehmen verloren. „Solarworld“meldete gestern Insolvenz an. Für Konzernlenker und Gründer Asbeck ist die Pleite ein tiefer Fall. Der in Bonn lebende Unternehmer machte Karriere als Sonnenkönig, jetzt gehen bei ihm die Lichter aus.
Einen „bitteren Schritt für Solarworld“nannte Asbeck den Rutsch in die Insolvenz, für die rund 3300 Mitarbeiter des Konzerns beginnt eine Zitterpartie.
Dabei hatte Asbecks Unternehmen „Solarworld“lange Zeit eine Erfolgsgeschichte hingelegt, in der er seine politischen Interessen verwirklicht sah. Der Industriellensohn zählte 1979 an der Seite von Petra Kelly und Gert Bastian zu den Gründungsmitgliedern des ersten Landesverbandes der Grünen. Er machte ein paar Jahre Politik und verabschiedete sich dann ins Geschäft mit Photovoltaik-Modulen. Der Beginn einer steilen Karriere.
Konzernchef, Bundesverdienstkreuzträger und stets sozial engagiert – er genoss das Leben als Sonnenkönig in vollen Zügen. Er legte sich Luxuskarossen, Sportwagen und prunkvolle Immobilien zu. Anfang 2013 noch, da ging es „Solarworld“nicht mehr gut, erwarb er für fünf Millionen Euro Thomas Gottschalks Traumschloss „Marienfels“bei Remagen. Der neue Schlossherr nutzte seinen Einkauf als PartyLocation.
Doch es gab nicht mehr viel zu feiern. Die Entwicklung auf dem Weltmarkt setzte dem Solarmodulunternehmer mehr und mehr zu. „Solarworld“sieht sich heute als Opfer des weltweiten Preissturzes bei Solarmodulen durch Dumping-Angebote chinesischer Hersteller. Enorme Überkapazitäten – gestützt von Staatsbanken in China – hätten die Preise extrem gedrückt. 2016 hatte „Solarworld“herbe 92 Millionen Euro Verlust gemacht. Asbeck kündigte ein Sparprogramm an. 400 Stellen – 300 davon in Deutschland – sollten abgebaut werden. Doch die Rettungsaktion und ein Investor aus Katar kamen zu spät.
Was das für die Kunden bedeutet? „Treten Mängel an der Anlage auf, können sich Kunden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung an ihren Verkäufer wenden, das ist in der Regel der Installateur der Anlage“, so Bettina Cebulla von der Verbraucherzentrale NRW.