Neue SexRichtlinien für Job-Vermittler
BA stellt klar, welche Jobs im Rotlichtbereich Arbeitslose annehmen müssen
Von CHRISTIAN WIERMER
Berlin
– Zwangs-Job im SexShop? Vor drei Wochen berichtete die MOPO über die Androhung von Berliner Jobcentern, Langzeitarbeitslosen die Hartz-IVLeistungen zu kürzen, wenn sie keinen Job im ErotikHandel annehmen – nun hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert und neue Regeln für das gesamte Rotlicht-Gewerbe erlassen.
In einer internen Anleitung mit dem Titel „Fachliche Hinweise zur Vermittlung in Sonderfällen“räumt die Nürnberger Zentrale der Riesen-Behörde (100000 Beschäftigte) ein: „Die BA befindet sich in der Thematik ,Vermittlung im erotischen Bereich’ auf einer Gratwanderung.“Ausdrücklich wird auf die „öffentliche Wahrnehmung“verwiesen, die „bei Beschwerden, Pressenachfragen o. Ä. Auswirkungen auf das Image der BA haben“könne.
Welcher Job im rotlichtnahen Bereich aber ist zumutbar? Ausdrücklich „auch mit Blick auf die aktuellen Pressemeldungen“, wie es in einer E-Mail der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Frigga Wendt sollte im Sexshop arbeiten – sie klagte dagegen.
Berlin-Brandenburg an die Bezirksleitungen vom 8. Juni heißt, sollen nun gerade für die Jobvermittler „Unsicherheiten“beseitigt werden.
In einer der MOPO exklusiv vorliegenden „Clusterung von Tätigkeiten in Bezug ihrer Nähe zum erotischen Gewerbe“hat die BAZentrale daher in sechs Kategorien aufgelistet, welche Stellenangebote in der „Jobbörse“überhaupt veröffentlicht und welche vermittelt werden dürfen.
Bei Cluster 1 („Prostitution“) ist der Fall ebenso klar wie bei „Direkten erotischen
Dienstleistungen“(Modell für einen Escort-Service, Hostessen, Erotische Massagen, Telefonerotik, ErotikWeb-Cam-Modell, Erotische Animationstänzer/-innen): keine Veröffentlichung in der Stellenbörse, keine Vermittlung. „In diesen Fällen werden individuelle Persönlichkeitsrechte über eine rechtlich zugelassene Beschäftigungsform gestellt“, so die Bundesagentur.
Als unproblematisch auf dem Vermittlungsmarkt werden die Cluster 4 bis 6 erachtet, wozu etwa die Filialleitung im „Handel/Vertrieb erotischer Waren“zählen bis hin zum „Fotomodell (auch Aktmodell)“.
Einen echten Graubereich stellt für die Arbeitsagentur die dritte Kategorie („Vorbereitung und Unterstützung erotischer Dienstleistungen“) dar. „In der Praxis ist die Abgrenzung von eindeutig beschriebenen Tätigkeiten in der Prostitution oder direkten erotischen Dienstleistungen zu angrenzenden oder Mischtätigkeiten im Erotikbereich häufig schwierig“, heißt es bei der BA. Zum „Cluster 3“werden „in erotischen Lokalitäten/Etablissements ServiceKräfte (z. B. Barkeeper/in, Hausdame), Bade-/Saunameister/in, Sicherheitsdienst, Reinigungskraft, Hausmeister/in“ebenso gezählt wie „Mediengestalter/in für Erotikportale (z. B. Fotograf/in)“.
„Solche Stellen sollten nur ausgehändigt werden, wenn eine Kundin oder ein Kunde mit dem ausdrücklichen Wunsch nach Vermittlung einer solchen Stelle“auf die Jobvermittler zukäme, heißt es in der neuen Anleitung zur Begründung. Und auch bei eigenem Wunsch bleibe eine mögliche Ablehnung ohne Folgen für Sozialleistungsempfänger.