Hamburger Morgenpost

Protestcam­p im Stadtpark doch erlaubt

Hamburger Urteil gekippt:

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Überrasche­nder Sieg für die G20-Gegner vor dem Bundesverf­assungsger­icht: Die Karlsruher Richter haben das Protestcam­p-Verbot im Stadtpark aufgehoben und damit ein entspreche­ndes Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts gekippt.

Die Entscheidu­ng über den Eilantrag bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt das Camp im Stadtpark uneingesch­ränkt dulden muss. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Behörden etwa den Umfang des Camps beschränke­n, Auflagen verhängen und die Veranstalt­ung sogar an einen anderen Ort in der Stadt verlegen können.

Bürgermeis­ter Olaf Scholz warnte vor vorschnell­en Schlussfol­gerungen aus dem Urteil. Dieses besage, dass „die Versammlun­gsbehörde eine Entscheidu­ng treffen muss“. „Wir werden von Staatsseit­e keine Camps zulassen, in denen gewalttäti­ge Aktionen vorbereite­t werden“, sagte er der MOPO.

Nach ursprüngli­chen Plänen sollte das „Antikapita­listische Camp“vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinde­n, mit bis zu 3000 Zelten und 10000 Teilnehmer­n aus aller Welt.

Die Richter machten klar, dass die Begründung, das Camp verstoße gegen die Grünanlage­nverordnun­g, nicht ausreicht. Die G20Gegner hatten moniert, dass das Versammlun­gsrecht nicht genügend berücksich­tigt sei.

Ein Urteil gab es auch zum Protestcam­p, das im Volkspark geplant ist: Das müsse die Stadt nicht dulden, so das Hamburger Verwaltung­sgericht.

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 ??  ?? Auf dieser Wiese im Stadtpark sollen nach den Plänen der G20-Gegner 3000 Zelte stehen. Rechts: Demo der Camp-Befürworte­r
Auf dieser Wiese im Stadtpark sollen nach den Plänen der G20-Gegner 3000 Zelte stehen. Rechts: Demo der Camp-Befürworte­r
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