Protestcamp im Stadtpark doch erlaubt
Hamburger Urteil gekippt:
Überraschender Sieg für die G20-Gegner vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Karlsruher Richter haben das Protestcamp-Verbot im Stadtpark aufgehoben und damit ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts gekippt.
Die Entscheidung über den Eilantrag bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt das Camp im Stadtpark uneingeschränkt dulden muss. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Behörden etwa den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort in der Stadt verlegen können.
Bürgermeister Olaf Scholz warnte vor vorschnellen Schlussfolgerungen aus dem Urteil. Dieses besage, dass „die Versammlungsbehörde eine Entscheidung treffen muss“. „Wir werden von Staatsseite keine Camps zulassen, in denen gewalttätige Aktionen vorbereitet werden“, sagte er der MOPO.
Nach ursprünglichen Plänen sollte das „Antikapitalistische Camp“vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden, mit bis zu 3000 Zelten und 10000 Teilnehmern aus aller Welt.
Die Richter machten klar, dass die Begründung, das Camp verstoße gegen die Grünanlagenverordnung, nicht ausreicht. Die G20Gegner hatten moniert, dass das Versammlungsrecht nicht genügend berücksichtigt sei.
Ein Urteil gab es auch zum Protestcamp, das im Volkspark geplant ist: Das müsse die Stadt nicht dulden, so das Hamburger Verwaltungsgericht.