„Abmahnung für Party-Polizisten!“
G20-Polizei-Skandal
Was wirft das für ein Bild auf unsere Polizei? Die Verfehlungen der Berliner Beamten sollten mindestens mit einer Abmahnung geahndet werden. Die größere Schuld sehe ich allerdings bei den Vorgesetzten und höher liegenden Schichten. Mit einer guten Ausbildung kann es ja nicht weit her sein. Gerade ein Polizist sollte doch ein Vorbild sein. Wenn ich mir das Foto von der wilden Meute anschaue, ist dies bei mir ganz weit ins Abseits gerutscht. H. Kawon
Kann man mal machen, dachte sich wohl die Ballermann-Polizei Berlin. Wenn schon kein Flat-TV vor Ort ist, macht man halt seine eigene (Peep-)Show. Warum hat Hamburgs G20-Polizeichef Dudde nicht ein paar Festnahmeeinheiten hingeschickt? Hm, waren halt nur randalierende Polizisten und keine Demonstranten oder Fußballfans. Heiko Schulz
Nicht die Party, sondern die Unterbringung der jungen Polizistinnen und Polizisten sowie der Anlass (G20) ist der Skandal. Matthias Beck
Na ja, sie müssen sich ja auf die Chaoten einstellen, gegen die sie eingesetzt werden sollen. So haben sie auf diese Weise schon mal geübt ... Herbert Helmers
Schade, vielleicht hätten die Berliner als deeskalierende Maßnahme ein paar Kisten Bier und nette Mädels mit auf die Demo geholt. So bleibt uns nur übel gelaunte Polizei, die ihren wochenlangen Frust aus den langweiligen Unterkünften auf die Straße bringt. Paul Korf
Ehe für alle
Im Bekanntenkreis sprachen wir jüngst darüber, dass sich die Koalitionsverhandlungen nach der Wahl für die Union schwierig gestalten könnten, zumal SPD, Grüne und FDP die Ehe für alle als Koalitionsbedingung erklärt haben. Mit Spannung erwarte ich deren Reaktion nach diesem erneuten Alleingang Merkels. Ich frage mich, welchen Wert Beschlüsse eines Parteigremiums noch haben, wenn Merkel diese in lockeren Gesprächsrunden mit der „Brigitte“wieder vom Tisch wischt. Alfred Kastner
Wohnraum in Hamburg
Meine Lebenspartnerin und ich würden sofort in unseren Kleingarten ziehen. Diesen Vorschlag hatte sogar schon mal ein Architekt unterbreitet. Wir würden dann zwei Wohnungen freimachen! Für Abwasser kann gesorgt werden. Es gibt etliche schöne Häuser, die sich dafür eignen würden. Aber der LGH lässt diese nach Versterben der Eigentümer abreißen! Uwe Zimmermann