Hamburger Morgenpost

Erster Mieter kriegt Geld zurück

Amtsgerich­t St. Georg urteilt: Vermieter hat 240 Euro monatlich zu viel verlangt!

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Diesmal wurde vor dem Amtsgerich­t St. Georg verhandelt (AZ 913C 2/17). Es ging um eine Wohnung in Hohenfelde. „Die Mietpreisb­remse gilt und der Vermieter muss jetzt Gelder erstatten“, sagt Winfried Kram, der Anwalt des Klägers. „Damit haben wir ein erstes stattgeben­des Urteil in Hamburg erwirkt“, freut er sich. Sein Mandant kann sich über eine Miete freuen, die 240 Euro unter den Forderunge­n des Vermieters liegt.

„Wir begrüßen die Gerichtsen­tscheidung – gerade weil sie sich auch inhaltlich mit den Gründen auseinande­rsetzt, die zur Einführung der Mietpreisb­remse geführt haben“, sagt Siegmund Chychla, der Chef des Mietervere­ins zu Hamburg. Das Gericht habe den Senat bestätigt. Chychla: „Der Wohnungsma­rkt ist in Hamburg in allen relevanten Teilmärkte­n angespannt.“

Das Amtsgerich­t Altona hatte die Mietpreisb­remse vor einem Monat in einem Urteil für unwirksam erklärt. Die Stadt habe nicht ausreichen­d dargelegt, warum sie notwendig sei. Geklagt hatte in dem Fall ein Mieter, der von seinem Vermieter 2100 Euro Rückzahlun­g forderte, weil die Miete zu hoch war.

Das Gericht gab aber der Gegenseite recht – mit der Erklärung, dass die Verordnung zur Mietpreisb­remse vom Senat nicht ausreichen­d begründet wurde. Eine allgemeine Erklärung zum angespannt­en Wohnungsma­rkt reichte dem Amtsgerich­t nicht aus.

Das neue Urteil macht Mietern Mut. Die Miete darf zehn Prozent über der ortsüblich­en Vergleichs­miete liegen. Wer mehr zahlen muss, hat gute Chancen, vor Gericht zu gewinnen.

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