Erster Mieter kriegt Geld zurück
Amtsgericht St. Georg urteilt: Vermieter hat 240 Euro monatlich zu viel verlangt!
Diesmal wurde vor dem Amtsgericht St. Georg verhandelt (AZ 913C 2/17). Es ging um eine Wohnung in Hohenfelde. „Die Mietpreisbremse gilt und der Vermieter muss jetzt Gelder erstatten“, sagt Winfried Kram, der Anwalt des Klägers. „Damit haben wir ein erstes stattgebendes Urteil in Hamburg erwirkt“, freut er sich. Sein Mandant kann sich über eine Miete freuen, die 240 Euro unter den Forderungen des Vermieters liegt.
„Wir begrüßen die Gerichtsentscheidung – gerade weil sie sich auch inhaltlich mit den Gründen auseinandersetzt, die zur Einführung der Mietpreisbremse geführt haben“, sagt Siegmund Chychla, der Chef des Mietervereins zu Hamburg. Das Gericht habe den Senat bestätigt. Chychla: „Der Wohnungsmarkt ist in Hamburg in allen relevanten Teilmärkten angespannt.“
Das Amtsgericht Altona hatte die Mietpreisbremse vor einem Monat in einem Urteil für unwirksam erklärt. Die Stadt habe nicht ausreichend dargelegt, warum sie notwendig sei. Geklagt hatte in dem Fall ein Mieter, der von seinem Vermieter 2100 Euro Rückzahlung forderte, weil die Miete zu hoch war.
Das Gericht gab aber der Gegenseite recht – mit der Erklärung, dass die Verordnung zur Mietpreisbremse vom Senat nicht ausreichend begründet wurde. Eine allgemeine Erklärung zum angespannten Wohnungsmarkt reichte dem Amtsgericht nicht aus.
Das neue Urteil macht Mietern Mut. Die Miete darf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer mehr zahlen muss, hat gute Chancen, vor Gericht zu gewinnen.