Hamburger Morgenpost

Boris muss keinen Scheck ausstellen

Das erklärt ein Schweizer Gericht zur 36,5 Millionen-Forderung

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Zug – Heute ist seit langem mal wieder ein guter Tag für die deutsche Tennis-Legende schlechthi­n. Das Gericht des Schweizer Kantons Zug gibt heute laut mehrerer Schweizer Medien seine Entscheidu­ng bekannt, ob Boris Becker (49) an seinen Ex-Geschäftsp­artner HansDieter Cleven (74) umgerechne­t 36,5 Millionen Euro zahlen muss. Und die Antwort lautet demnach: Boris muss (noch) keinen Scheck ausstellen! Die MOPO erklärt die Hintergrün­de.

Offenbar darf Boris Becker erstmal aufatmen. Der vorab durchgeste­ckte Beschluss bedeutet aber nicht, dass die Forderung des Schweizer Milliardär­s in Höhe von 40 Millionen Franken damit aufgehoben wäre.

Es könnte weiterhin sein, dass er die unglaublic­h klingende Summe an seinen früheren Geschäftsp­artner zahlen muss. Von vorne: Dem Vernehmen nach wird die Zivilklage des Ex-Geschäftsf­reundes von Boris Becker mit dem Urteil abgewiesen, das bereits am 26. Juni fiel, aber erst heute veröffentl­icht wird. Beckers Anwälte dürften sich damit bestätigt fühlen. Sie sahen in Hans-Dieter Clevens Initiative einen Versuch, per öffentlich­em Druck eine „nicht berechtigt­e Forderung gegen unseren Mandanten durchzuset­zen“, wie sein Anwalt ChristianO­liver Moser MOPO mitteilte.

Doch wie geht es nun weiter? Clevens Anwälte könnten nun eine Instanz höher ans Obergerich­t des Kantons Zug ziehen. Doch ob sie das tun, ist fraglich. „Dazu kann ich leider keine Auskunft geben“, sagte Clevens Anwalt Oliver Habke dem Schweizer Onlinemaga­zin „Zentralplu­s“.

Die Geschäftsf­reunde Becker und Cleven hatten zusammen die „Becker-Cleven-Stiftung“gegründet, die sich in Sport, Bildung, Kultur, Wissenscha­ft engagiert. Der dreifache WimbledonG­ewinner ist inzwischen nicht mehr dabei. Der Verein heißt nun nur noch „ClevenStif­tung“.

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Harmonie pur: dieses Familienfo­to postete Boris Becker gestern auf Twitter. Kommentar: „Sonntage wie ich sie liebe“

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