Boris muss keinen Scheck ausstellen
Das erklärt ein Schweizer Gericht zur 36,5 Millionen-Forderung
Zug – Heute ist seit langem mal wieder ein guter Tag für die deutsche Tennis-Legende schlechthin. Das Gericht des Schweizer Kantons Zug gibt heute laut mehrerer Schweizer Medien seine Entscheidung bekannt, ob Boris Becker (49) an seinen Ex-Geschäftspartner HansDieter Cleven (74) umgerechnet 36,5 Millionen Euro zahlen muss. Und die Antwort lautet demnach: Boris muss (noch) keinen Scheck ausstellen! Die MOPO erklärt die Hintergründe.
Offenbar darf Boris Becker erstmal aufatmen. Der vorab durchgesteckte Beschluss bedeutet aber nicht, dass die Forderung des Schweizer Milliardärs in Höhe von 40 Millionen Franken damit aufgehoben wäre.
Es könnte weiterhin sein, dass er die unglaublich klingende Summe an seinen früheren Geschäftspartner zahlen muss. Von vorne: Dem Vernehmen nach wird die Zivilklage des Ex-Geschäftsfreundes von Boris Becker mit dem Urteil abgewiesen, das bereits am 26. Juni fiel, aber erst heute veröffentlicht wird. Beckers Anwälte dürften sich damit bestätigt fühlen. Sie sahen in Hans-Dieter Clevens Initiative einen Versuch, per öffentlichem Druck eine „nicht berechtigte Forderung gegen unseren Mandanten durchzusetzen“, wie sein Anwalt ChristianOliver Moser MOPO mitteilte.
Doch wie geht es nun weiter? Clevens Anwälte könnten nun eine Instanz höher ans Obergericht des Kantons Zug ziehen. Doch ob sie das tun, ist fraglich. „Dazu kann ich leider keine Auskunft geben“, sagte Clevens Anwalt Oliver Habke dem Schweizer Onlinemagazin „Zentralplus“.
Die Geschäftsfreunde Becker und Cleven hatten zusammen die „Becker-Cleven-Stiftung“gegründet, die sich in Sport, Bildung, Kultur, Wissenschaft engagiert. Der dreifache WimbledonGewinner ist inzwischen nicht mehr dabei. Der Verein heißt nun nur noch „ClevenStiftung“.