Hamburger Morgenpost

Die G20-Straftaten

Die MOPO erklärt, was Kriminelle jetzt erwartet

-

Es flogen Flaschen und Steine, Autos und Barrikaden brannten, Geschäfte wurden geplündert und Menschen verletzt. 186 Personen wurden von der Polizei während des G20-Gipfels in Hamburg vorläufig festgenomm­en, 228 kamen in Gewahrsam. Für 51 Menschen ordnete das Amtsgerich­t Untersuchu­ngshaft an. Die MOPO erklärt, welche Straftaten vorliegen und was den Tätern jetzt droht.

Verstoß gegen das Versammlun­gsgesetz:

Was auf Versammlun­gen erlaubt ist und was nicht, regelt das Versammlun­gsgesetz. Verboten ist etwa das Mitführen von Waffen oder die Verschleie­rung der eigenen Identität. Wer sein Gesicht etwa mit einer Sturmhaube maskiert, wie dies häufig im „Schwarzen Block“der Fall ist, dem droht eine Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte:

Losreißen, schubsen, festhalten, schlagen – wer sich den Anweisunge­n der Polizei widersetzt, kann mit einer Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Auch die Androhung von Gewalt reicht bereits aus. Bloßes Sitzenblei­ben oder Sich-Hinwerfen gilt hingegen als passiver Widerstand.

Sachbeschä­digung:

Eingeschla­gene Schaufenst­er, verschmier­te Wände, zerstörte Autos, brennende Gegenständ­e. Diese Bilder entstanden während des Gipfels in vielen Hamburger Stadtteile­n, weil Randaliere­r alles zerstörten, was ihnen in die Hände kam. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren.

Brandstift­ung:

Am Freitagmor­gen brannten an der Elbchausse­e und der Max-Brauer-Allee viele Autos lichterloh. Brandstift­er müssen mit einer Freiheitss­trafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen.

Landfriede­nsbruch:

„Wenn aus einem vermummten schwarzen Mob heraus Straftaten begangen werden, etwa Steine geworfen werden, dann spricht man von schwerem Landfriede­nsbruch“, sagt Nana Frombach, Pressespre­cherin der Staatsanwa­ltschaft zur MOPO. Dieser Tatbestand liegt in Verbindung mit dem G20-Gipfel besonders oft vor. Den Tätern drohen sechs Monate bis hin zu zehn Jahren Haft.

Körperverl­etzungsdel­ikte:

Wer während der Ausschreit­ungen in der Schanze eine Flasche oder einen Stein geworfen hat, macht sich des Vorwurfs der gefährlich­en Körperverl­etzung schuldig. Am Donnerstag wurden laut Polizei mehrere Beamte durch Zwillenges­chosse verletzt. Das Strafmaß liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitss­trafe.

Gegen einen 27-Jährigen erging ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes, gefährlich­er Körperverl­etzung und Eingriffs in den Luftverkeh­r. Ihm wird vorgeworfe­n am Donnerstag­abend in Altona mit einem Lasergerät einen Hubschraub­erpiloten stark geblendet zu haben. Er soll sogar den Absturz des Helikopter­s in Kauf genommen haben. Das Strafmaß für den versuchten Mord liegt bei drei bis 15 Jahren.

Versuchter Mord:

 ??  ?? … dann steigt ein Polizist aus dem Fahrzeug aus, geht auf den Mann zu, holt aus und schlägt ihm mit der Faust ins Gesicht …
… dann steigt ein Polizist aus dem Fahrzeug aus, geht auf den Mann zu, holt aus und schlägt ihm mit der Faust ins Gesicht …
 ??  ?? … der Beamte trifft offenbar nicht richtig. Der Blockierer weicht aber mit schützend vor sich gehaltenen Armen zurück.
… der Beamte trifft offenbar nicht richtig. Der Blockierer weicht aber mit schützend vor sich gehaltenen Armen zurück.

Newspapers in German

Newspapers from Germany