Die G20-Straftaten
Die MOPO erklärt, was Kriminelle jetzt erwartet
Es flogen Flaschen und Steine, Autos und Barrikaden brannten, Geschäfte wurden geplündert und Menschen verletzt. 186 Personen wurden von der Polizei während des G20-Gipfels in Hamburg vorläufig festgenommen, 228 kamen in Gewahrsam. Für 51 Menschen ordnete das Amtsgericht Untersuchungshaft an. Die MOPO erklärt, welche Straftaten vorliegen und was den Tätern jetzt droht.
Verstoß gegen das Versammlungsgesetz:
Was auf Versammlungen erlaubt ist und was nicht, regelt das Versammlungsgesetz. Verboten ist etwa das Mitführen von Waffen oder die Verschleierung der eigenen Identität. Wer sein Gesicht etwa mit einer Sturmhaube maskiert, wie dies häufig im „Schwarzen Block“der Fall ist, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte:
Losreißen, schubsen, festhalten, schlagen – wer sich den Anweisungen der Polizei widersetzt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Auch die Androhung von Gewalt reicht bereits aus. Bloßes Sitzenbleiben oder Sich-Hinwerfen gilt hingegen als passiver Widerstand.
Sachbeschädigung:
Eingeschlagene Schaufenster, verschmierte Wände, zerstörte Autos, brennende Gegenstände. Diese Bilder entstanden während des Gipfels in vielen Hamburger Stadtteilen, weil Randalierer alles zerstörten, was ihnen in die Hände kam. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Brandstiftung:
Am Freitagmorgen brannten an der Elbchaussee und der Max-Brauer-Allee viele Autos lichterloh. Brandstifter müssen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen.
Landfriedensbruch:
„Wenn aus einem vermummten schwarzen Mob heraus Straftaten begangen werden, etwa Steine geworfen werden, dann spricht man von schwerem Landfriedensbruch“, sagt Nana Frombach, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft zur MOPO. Dieser Tatbestand liegt in Verbindung mit dem G20-Gipfel besonders oft vor. Den Tätern drohen sechs Monate bis hin zu zehn Jahren Haft.
Körperverletzungsdelikte:
Wer während der Ausschreitungen in der Schanze eine Flasche oder einen Stein geworfen hat, macht sich des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Am Donnerstag wurden laut Polizei mehrere Beamte durch Zwillengeschosse verletzt. Das Strafmaß liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Gegen einen 27-Jährigen erging ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Eingriffs in den Luftverkehr. Ihm wird vorgeworfen am Donnerstagabend in Altona mit einem Lasergerät einen Hubschrauberpiloten stark geblendet zu haben. Er soll sogar den Absturz des Helikopters in Kauf genommen haben. Das Strafmaß für den versuchten Mord liegt bei drei bis 15 Jahren.
Versuchter Mord: