Milde Strafen für MOPO-Brandstifter
Die Urteilsbegründung der Richterin:
Sie schlugen die Fenster mit einem Gullideckel ein und legten mit Molotow-Cocktails Feuer: Im Januar 2015 wurde das Verlagsgebäude der MOPO Ziel eines Brandanschlags, nachdem die Mohammed-Karikaturen des Satire-Magazins „Charlie Hebdo“auf der Titelseite erschienen waren. Gestern endete der Prozess um die vier Brandstifter – alle kommen mit Jugendstrafen auf Bewährung davon. „Die Zeit hat ihnen in die Karten gespielt“, so die Richterin.
„Die Taten, die sie begangen haben, waren dramatisch“, sagt Richterin Anne MeierGöring gestern zu den Angeklagten. „Sie haben sich mit dem Mord an elf Menschen solidarisiert.“Damit erinnert sie an den Terroranschlag vom 7. Januar 2015 auf das Redaktionsgebäude der SatireZeitschrift „Charlie Hebdo“in Paris. Die Herausgeber hatten Karikaturen des Propheten Mohammed veröffentlicht, woraufhin zwei maskierte Täter in die Redaktionsräume eindrangen und um sich schossen.
„So viel Freiheit muss sein“, titelte die MOPO aus Solidarität am nächsten Tag und druckte die Karikaturen nach. In der Nacht zum 11. Januar brannte daraufhin der Keller des Verlagsgebäudes. Außerdem versuchten zwei der Angeklagten, die MaxBrauer-Schule anzuzünden, da Schüler die MohammedKarikaturen in den Fenstern aufgehängt hatten.
„Ich weiß noch, wie schockiert ich darüber war, als ich von dem Anschlag erfuhr“, so
Meier-Göring. Dennoch kommen die vier Täter zwischen 20 und 22 Jahren glimpflich davon, werden zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung wegen Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Einer der Angeklagten kommt mit Arbeitsleistungen davon.
„Sie sind keine Terroristen und haben sich mittlerweile authentisch und glaubhaft von den Taten distanziert“, sagt sie in ihrer Urteilsbegründung. Keinem der Täter sei noch extremistisches und islamistisches Gedankengut nachzuweisen, obwohl sie damals in einem Chat Sätze wie „Die Ungläubigen sollen brennen“und „Das war wie ein perfekter Mord“schrieben.
„Ihnen hat natürlich auch die Zeit in die Karten gespielt, hätten wir vor zwei Jahren hier gesessen, wäre das anders ausgegangen“, sagt Meier-Göring. Mittlerweile hätten die Angeklagten alle einen Job gefunden und somit positive Sozialprognosen. Außerdem sei nach zweieinhalb Jahren der damalige Reifezustand der jungen Männer nicht mehr nachzuweisen, demnach gelte das Jugendstrafrecht.
Anführer der Anschläge soll damals der Salafist „Bilal“(17) gewesen sein, der 2016 als IS-Kämpfer in den Dschihad zog und starb. Die jungen Männer sollen sich häufig mit ihm in der „Motte“, einem Jugendtreff in Altona, getroffen und dort ihr Vorgehen geplant haben.
Lediglich zwei der Angeklagten fanden gestern Worte der Reue. „Das war der größte Fehler meines Lebens“, sagte Emre K. (20).