Hamburger Morgenpost

Da lächelt der Angeklagte

Ehemann soll sich zwei Mal an seiner Frau vergangen haben

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Von MAX WEINHOLD

Als die Anklage verlesen wird, lächelt Alberto T. (41). Man könnte glatt meinen, der schmächtig­e Mann sei glücklich. Der Grund, warum er auf der Anklageban­k des Hamburger Landgerich­tes sitzt, kann eigentlich nicht für gute Laune sorgen: Zwei Mal soll der 41-Jährige seine Ehefrau vergewalti­gt haben – gestern wurde der Prozess gegen ihn eröffnet.

Es ist der 21. Februar 2017, gegen 21 Uhr. Marilyn P. (37) putzt gerade in einem Bürokomple­x an der Rostocker Straße (St. Georg), als dort ihr Ehemann auftaucht. Mit einem Küchenmess­er in der Hand soll er zunächst gedroht haben sich umzubringe­n. Dann soll der Mann aus der Dominikani­schen Republik „Wenn du nicht mir gehörst, gehörst du keinem – dann will ich dich lieber töten“gesagt, seine NochFrau angekettet und daraufhin vergewalti­gt haben – eine halbe Stunde lang. Doch das ist laut Anklage nicht der einzige Fall.

Schon „an einem unbekannte­n Tag im Sommer 2015“soll sich Alberto T. an der Frau mit den langen schwarzen Haaren vergangen haben. Anklage auch in diesem Fall: Vergewalti­gung. Damals soll der 41Jährige die Mittelamer­ikanerin in der gemeinsame­n Wohnung an der Sierichstr­aße aufs Bett gedrückt und sie „mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen haben“, führt die Staatsanwa­ltschaft aus.

Während der Angeklagte sich die Vorwürfe anhört, scheint er mal verunsiche­rt, mal sonderbar gut gelaunt. Auf eine Aussage verzichtet Alberto T. vorerst. Als seine inzwischen von ihm getrennt lebende Ehefrau den Saal für ihre Aussage betritt, sucht er den Blickkonta­kt. Vergebens. Endgültige­s Gefühlscha­os herrscht bei Alberto T., als dann auch noch seine Schwester, bei der er vor der U-Haft meistens wohnte, in den Zuschauerr­aum kommt. Das Lächeln erstirbt, der 41-Jährige kämpft mit den Tränen.

Was das mutmaßlich­e Opfer aussagt, bleibt aber auch der Schwester des Angeklagte­n vorenthalt­en – nach einem Antrag der Nebenklage­vertretung wird die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen. Schon morgen wird der Prozess fortgesetz­t und soll bis planmäßig 11. August abgeschlos­sen werden. Offen, in welcher Gefühlslag­e Alberto T. sich dann befindet …

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