Tipps für schöne Tage an Bord
Handy-Nutzung, Krankheiten: Bei Kreuzfahrten gelten besondere Regeln
Kreuzfahrten boomen: Immer mehr Urlauber zieht es hinaus aufs Meer. Woran viele nicht denken: Das Leben auf dem Meer, so abgeschieden auf einem Schiff, ist etwas anderes. Was macht man zum Beispiel, wenn man unerwartet krank wird? Oder keinen eigenen Balkon hat – wie gebucht? Und was gilt eigentlich als Reisemangel? Hier ein paar Tipps und interessante Urteile. Krank auf der Kreuzfahrt: Ob Erkältung oder Reiseübelkeit – die ärztliche Versorgung ist auf den modernen Kreuzfahrtschiffen durchweg gut. Wer auf hoher See allerdings schwer erkrankt, muss die Kreuzfahrt abbrechen, denn Spezialbehandlungen und größere Operationen sieht die Betreuung durch den Schiffsarzt nicht vor. Bei besonders akuten Fällen werden Patienten per Hubschrauber an Land in ein Krankenhaus gebracht. Die daraus entstehenden Kosten sind unter Umständen sehr hoch. Darum raten Experten zu einer gesonderten Reisekrankenversicherung, die auch den Abbruch der Reise und den Not- sowie Heimtransport abdeckt. Ungewollter Kabinentausch
auf dem Kreuzfahrtschiff: Ein Ehepaar musste vor Ort feststellen, dass es zwar in einer Außenkabine untergebracht war, aber statt eines eigenen Balkons – wie gebucht – gab es lediglich Zugang zu einer kleinen Sonnenterrasse, die auch Mitreisenden zur Verfügung stand. Das Ehepaar beharrte auf Umzug. Doch mit einem eigenen Balkon konnte der Reiseveranstalter nicht dienen. Die enttäuschten Kreuzfahrer zogen nach der Reise vor Gericht und verlangten eine Erstattung von 10 Prozent des Reisepreises. Zu Recht, betonen ARAG-Experten. Denn die vereinbarte Leis-
tung hatte der Veranstalter nicht erbracht. (Amtsgericht Rostock, Az.: 47 C 180/15). ➤ Vorsicht bei starkem Seegang: Bei schwerer See heißt es für die Besatzung „Eine Hand fürs Schiff, die andere für sich selbst“. Aber auch Passagiere müssen sich dann gut festhalten. Stürzen sie und verletzen sich dabei, haften sie selbst. (LG Bremen, Az.: 7 O 124/03) Keine Minderung wegen Motorengeräusch ➤ und Küchengeruch: Passagiere einer Kreuzfahrt müssen gewisse Unannehmlichkeiten hinnehmen. Dazu gehören neben Dieselund Küchengerüchen auch Motorengeräusche, die nicht über den Normalpegel hinausgehen. Motorengeräusche sind auf einem Schiff zu erwarten und inwieweit diese als störend empfunden werden, hängt vom individuellen Empfinden der Reisegäste ab.
Ein Mangel liegt nur vor, wenn ein über den Geräuschpegel bei Normalbetrieb hinausgehender Lärm verursacht wird, beispielsweise
durch einen Schaden am Motor (AG München, Az.: 242 C 16587/07). ➤ Ohne Koffer an Bord: Gelangt Reisegepäck erst verspätet auf das Kreuzfahrtschiff, kann der Reisepreis pro Reisetag um 30 Prozent gemindert werden. (AG München, Az.: 132 C 20772/08) Telefonieren zu Höchstpreisen: ➤ Telefonieren kann auf den sieben Weltmeeren mächtig ins Geld gehen. Auf hoher See gelten die gewohnten Tarife für die Handy-Nutzung im Ausland nicht. Dafür bedarf es des Empfangs via Mobilfunkmast an Land. Das ist aber nur in einem Hafen oder höchstens noch in Küstennähe möglich. Auf hoher See stellen die Kreuzfahrtschiffe die Verbindung in die weltweiten Telefon- und Datennetze per Satellit her. Dazu haben die Reedereien Verträge mit den Betreibern dieser Satellitennetze abgeschlossen. Der Handy-Provider hat oft ebenfalls Verträge mit dem Satellitenbetreiber abgeschlossen.
Welche Minuten-, SMSund Megabytepreise nun für jeden einzelnen Gast an Bord gelten, hängt davon ab, welcher Satellitenbetreiber das Kreuzfahrtschiff versorgt und mit welchem Provider der jeweilige Nutzer einen Handy-Vertrag abgeschlossen hat. So zahlen die Passagiere bis zu fünf Euro pro Gesprächsminute und noch wesentlich mehr für ein Megabyte heruntergeladene Daten aus dem mobilen Internet.
Auch ankommende Gespräche kosten oft mehr als einen Euro pro Minute. Weil so auch ohne lange Telefonate schnell ordentliche Summen zusammenkommen, raten die ARAG-Experten den Passagieren von Kreuzfahrtschiffen, beim Verlassen der Häfen die Mailbox ganz auszuschalten. Da Smartphones unter Umständen auch ohne Zutun des Besitzers online gehen, um etwa Daten im Hintergrund zu synchronisieren, sollte man außerdem die Datenverbindung deaktivieren.