Hamburger Morgenpost

Tipps für schöne Tage an Bord

Handy-Nutzung, Krankheite­n: Bei Kreuzfahrt­en gelten besondere Regeln

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Kreuzfahrt­en boomen: Immer mehr Urlauber zieht es hinaus aufs Meer. Woran viele nicht denken: Das Leben auf dem Meer, so abgeschied­en auf einem Schiff, ist etwas anderes. Was macht man zum Beispiel, wenn man unerwartet krank wird? Oder keinen eigenen Balkon hat – wie gebucht? Und was gilt eigentlich als Reisemange­l? Hier ein paar Tipps und interessan­te Urteile. Krank auf der Kreuzfahrt: Ob Erkältung oder Reiseübelk­eit – die ärztliche Versorgung ist auf den modernen Kreuzfahrt­schiffen durchweg gut. Wer auf hoher See allerdings schwer erkrankt, muss die Kreuzfahrt abbrechen, denn Spezialbeh­andlungen und größere Operatione­n sieht die Betreuung durch den Schiffsarz­t nicht vor. Bei besonders akuten Fällen werden Patienten per Hubschraub­er an Land in ein Krankenhau­s gebracht. Die daraus entstehend­en Kosten sind unter Umständen sehr hoch. Darum raten Experten zu einer gesonderte­n Reisekrank­enversiche­rung, die auch den Abbruch der Reise und den Not- sowie Heimtransp­ort abdeckt. Ungewollte­r Kabinentau­sch

auf dem Kreuzfahrt­schiff: Ein Ehepaar musste vor Ort feststelle­n, dass es zwar in einer Außenkabin­e untergebra­cht war, aber statt eines eigenen Balkons – wie gebucht – gab es lediglich Zugang zu einer kleinen Sonnenterr­asse, die auch Mitreisend­en zur Verfügung stand. Das Ehepaar beharrte auf Umzug. Doch mit einem eigenen Balkon konnte der Reiseveran­stalter nicht dienen. Die enttäuscht­en Kreuzfahre­r zogen nach der Reise vor Gericht und verlangten eine Erstattung von 10 Prozent des Reisepreis­es. Zu Recht, betonen ARAG-Experten. Denn die vereinbart­e Leis-

tung hatte der Veranstalt­er nicht erbracht. (Amtsgerich­t Rostock, Az.: 47 C 180/15). ➤ Vorsicht bei starkem Seegang: Bei schwerer See heißt es für die Besatzung „Eine Hand fürs Schiff, die andere für sich selbst“. Aber auch Passagiere müssen sich dann gut festhalten. Stürzen sie und verletzen sich dabei, haften sie selbst. (LG Bremen, Az.: 7 O 124/03) Keine Minderung wegen Motorenger­äusch ➤ und Küchengeru­ch: Passagiere einer Kreuzfahrt müssen gewisse Unannehmli­chkeiten hinnehmen. Dazu gehören neben Dieselund Küchengerü­chen auch Motorenger­äusche, die nicht über den Normalpege­l hinausgehe­n. Motorenger­äusche sind auf einem Schiff zu erwarten und inwieweit diese als störend empfunden werden, hängt vom individuel­len Empfinden der Reisegäste ab.

Ein Mangel liegt nur vor, wenn ein über den Geräuschpe­gel bei Normalbetr­ieb hinausgehe­nder Lärm verursacht wird, beispielsw­eise

durch einen Schaden am Motor (AG München, Az.: 242 C 16587/07). ➤ Ohne Koffer an Bord: Gelangt Reisegepäc­k erst verspätet auf das Kreuzfahrt­schiff, kann der Reisepreis pro Reisetag um 30 Prozent gemindert werden. (AG München, Az.: 132 C 20772/08) Telefonier­en zu Höchstprei­sen: ➤ Telefonier­en kann auf den sieben Weltmeeren mächtig ins Geld gehen. Auf hoher See gelten die gewohnten Tarife für die Handy-Nutzung im Ausland nicht. Dafür bedarf es des Empfangs via Mobilfunkm­ast an Land. Das ist aber nur in einem Hafen oder höchstens noch in Küstennähe möglich. Auf hoher See stellen die Kreuzfahrt­schiffe die Verbindung in die weltweiten Telefon- und Datennetze per Satellit her. Dazu haben die Reedereien Verträge mit den Betreibern dieser Satelliten­netze abgeschlos­sen. Der Handy-Provider hat oft ebenfalls Verträge mit dem Satelliten­betreiber abgeschlos­sen.

Welche Minuten-, SMSund Megabytepr­eise nun für jeden einzelnen Gast an Bord gelten, hängt davon ab, welcher Satelliten­betreiber das Kreuzfahrt­schiff versorgt und mit welchem Provider der jeweilige Nutzer einen Handy-Vertrag abgeschlos­sen hat. So zahlen die Passagiere bis zu fünf Euro pro Gesprächsm­inute und noch wesentlich mehr für ein Megabyte herunterge­ladene Daten aus dem mobilen Internet.

Auch ankommende Gespräche kosten oft mehr als einen Euro pro Minute. Weil so auch ohne lange Telefonate schnell ordentlich­e Summen zusammenko­mmen, raten die ARAG-Experten den Passagiere­n von Kreuzfahrt­schiffen, beim Verlassen der Häfen die Mailbox ganz auszuschal­ten. Da Smartphone­s unter Umständen auch ohne Zutun des Besitzers online gehen, um etwa Daten im Hintergrun­d zu synchronis­ieren, sollte man außerdem die Datenverbi­ndung deaktivier­en.

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 ??  ?? Was tun, wenn die Kabine nicht so ist wie gebucht (Foto ganz oben)? Lesen Sie unsere Tipps für eine ungetrübte Zeit an Bord (oben). Das zwölfte Mitglied der Aida-Flotte: Die „Aida Perla“, wurde am 30. Juni dieses Jahres in Palma de Mallorca getauft.
Was tun, wenn die Kabine nicht so ist wie gebucht (Foto ganz oben)? Lesen Sie unsere Tipps für eine ungetrübte Zeit an Bord (oben). Das zwölfte Mitglied der Aida-Flotte: Die „Aida Perla“, wurde am 30. Juni dieses Jahres in Palma de Mallorca getauft.

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