G20: Umstrittener PolizeiEinsatz kommt vor Gericht
Bahrenfeld Vorfall am Rondenbarg: Erste Klagen vor Verwaltungsgericht erhoben
Was geschah am Rondenbarg? Seit Wochen sorgt der Polizeieinsatz am Rande des G20-Gipfels für Diskussionen. Jetzt soll der Vorfall minutiös aufgearbeitet werden. Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg wurden gestern zwei Klagen „gegen die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt durch Polizeibeamte der Bundespolizei“erhoben.
Kläger sind eine 21-Jährige und ein 19-Jähriger aus Göttingen. Beide hatten sich im hinteren Teil des Protestzuges befunden, der sich vom Volkspark Richtung City bewegte und in der Straße Rondenbarg durch eine Beweissicherungsund Festnahmeeinheit gestoppt wurde.
Laut Rechtsanwalt Sven Adam „stürmten die Polizeibeamten aus noch nicht aufgeklärtem Grund die Versammlung“. Dabei sei seine Mandantin, die keine Gewalt angewandt habe, von Polizisten geschlagen und zu Boden gestoßen worden. Dort liegend sei ihr mehrfach gegen den Kopf getreten worden. Ähnlich sei es dem 19-Jährigen ergangen. Beide mussten mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden – so wie eine Reihe weiterer Demonstranten. Elf von ihnen waren schwer verletzt worden.
Die Polizei hatte den Einsatz vergangene Woche mit einem „massiven Steinebewurf“seitens der Demonstranten gerechtfertigt und dazu ein Video vorgelegt. Dort sieht man, wie die Demonstranten vereinzelt mit Autonome erheben schwere Vorwürfe gegen die Polizei: An diesem Zaun sollen viele von ihnen krankenhausreif geschlagen worden sein.
Pyrotechnik und offenbar auch mit Steinen werfen.
Für Anwalt Adam der Beweis: „Von einem massiven Bewurf kann überhaupt keine Rede sein.“Die Beamten hätten die Versammlung einkreisen
und auflösen müssen, bevor es zum Einsatz von Schlagstöcken hätte kommen dürfen. „Die Klageverfahren sollen vor allem der Aufklärung dieses umstrittenen Einsatzes dienen.“