Hamburger Morgenpost

G20: Umstritten­er PolizeiEin­satz kommt vor Gericht

Bahrenfeld Vorfall am Rondenbarg: Erste Klagen vor Verwaltung­sgericht erhoben

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Was geschah am Rondenbarg? Seit Wochen sorgt der Polizeiein­satz am Rande des G20-Gipfels für Diskussion­en. Jetzt soll der Vorfall minutiös aufgearbei­tet werden. Vor dem Verwaltung­sgericht Hamburg wurden gestern zwei Klagen „gegen die Anwendung unverhältn­ismäßiger Gewalt durch Polizeibea­mte der Bundespoli­zei“erhoben.

Kläger sind eine 21-Jährige und ein 19-Jähriger aus Göttingen. Beide hatten sich im hinteren Teil des Protestzug­es befunden, der sich vom Volkspark Richtung City bewegte und in der Straße Rondenbarg durch eine Beweissich­erungsund Festnahmee­inheit gestoppt wurde.

Laut Rechtsanwa­lt Sven Adam „stürmten die Polizeibea­mten aus noch nicht aufgeklärt­em Grund die Versammlun­g“. Dabei sei seine Mandantin, die keine Gewalt angewandt habe, von Polizisten geschlagen und zu Boden gestoßen worden. Dort liegend sei ihr mehrfach gegen den Kopf getreten worden. Ähnlich sei es dem 19-Jährigen ergangen. Beide mussten mit dem Rettungswa­gen ins Krankenhau­s gebracht werden – so wie eine Reihe weiterer Demonstran­ten. Elf von ihnen waren schwer verletzt worden.

Die Polizei hatte den Einsatz vergangene Woche mit einem „massiven Steinebewu­rf“seitens der Demonstran­ten gerechtfer­tigt und dazu ein Video vorgelegt. Dort sieht man, wie die Demonstran­ten vereinzelt mit Autonome erheben schwere Vorwürfe gegen die Polizei: An diesem Zaun sollen viele von ihnen krankenhau­sreif geschlagen worden sein.

Pyrotechni­k und offenbar auch mit Steinen werfen.

Für Anwalt Adam der Beweis: „Von einem massiven Bewurf kann überhaupt keine Rede sein.“Die Beamten hätten die Versammlun­g einkreisen

und auflösen müssen, bevor es zum Einsatz von Schlagstöc­ken hätte kommen dürfen. „Die Klageverfa­hren sollen vor allem der Aufklärung dieses umstritten­en Einsatzes dienen.“

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