Kommt Zschäpe nie wieder frei?
NSU-Prozess: Bundesanwalt fordert lebenslänglich plus Sicherungsverwahrung
München – Lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, nach der Haft Sicherungsverwahrung! Härter konnte die Strafe, die Bundesanwalt Herbert Diemer im NSUProzess gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe fordert, nicht ausfallen: „Für jeden einzelnen der zehn Morde ist schon eine lebenslängliche Haft fällig. Daher kann auch die Gesamtstrafe nur lebenslänglich sein.“
In seinem Schlussplädoyer brachte es der Chefankläger knallhart auf den Punkt: „Die Angeklagte ist für ihr Verhalten in vollem Umfang strafrechtlich verantwortlich. Beate Zschäpe ist ein eiskalt kalkulierender Mensch. Menschenleben sind ihr gleichgültig gewesen, wenn es um ihre eigenen wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen ging.“Die 42-Jährige habe mit ihren rechtsradikalen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich nach der Mordserie an neun in Deutschland lebenden Migranten und einer deutschen Polizistin selbst umbrachten, die „fanatische nationalsozialistische Gesinnung“geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch „willkürliche Morde in Angst und Schrecken“zu versetzen. Zschäpe habe alle Taten, die zwischen den Jahren 2000 und 2007 verübt wurden, „gewollt und maßgeblich unterstützt“. Am insgesamt 382. Prozesstag in dem MammutVerfahren forderte Diemer zudem, „die besondere Schwere der Schuld“bei Zschäpe anzuerkennen. Deshalb dürfe sie auch nach 15 Jahren Haft, die man in Deutschland beim Urteil „lebenslänglich“normalerweise absitzt, nicht freikommen. Zschäpe müsse anschließend für den Rest ihrer Tage in Sicherungsverwahrung. Der Mega-Prozess in Zahlen: 815 Zeugen wurden in über vier Jahren gehört, dazu 42 Sachverständige. 280000 Seiten Ermittlungsakten füllen 600 Ordner. 86 Nebenkläger werden von 62 Anwälten vertreten. Jeder Verhandlungstag kostet 150 000 Euro, bisher verschlang der Prozess mehr als 50 Millionen Euro. Für den Mitangeklagten Neonazi Ralf Wohlleben beantragte Diemer zwölf Jahre Haft wegen „Beihilfe zum Mord“. Er soll die „Ceska“Pistole besorgt haben, mit der die NSU-Killer mordeten. Zwölf Jahre soll auch Andre E. ins Gefängnis, der Mitangeklagte Holger G. fünf Jahre. Drei Jahre Jugendhaft forderte der Chefankläger für Carsten S., der die Waffe mit Wohlleben zusammen beschafft haben soll. Nach Diemers Plädoyer halten jetzt die NebenklägerAnwälte ihre Schlussvorträge, danach die fünf Anwälte der Angeklagten. Mit einem Urteil ist wohl erst in ein paar Monaten zu rechnen.
„Sie wollte alle Taten und unterstützte diese maßgeblich!“Bundesanwalt Herbert Diemer