Lebenslänglich und Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Ende März 2017 waren in Deutschland 549 Menschen in Sicherungsverwahrung, darunter eine Frau. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Sicherungsverwahrung kann mit dem
Gerichtsurteil oder nachträglich angeordnet werden. Ein prominenter Langzeit-Verurteilter in Deutschland ist Magnus Gäfgen (42/l.), der 2003 für die Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abgeurteilt wurde. Für 2017 beantragte er die Aussetzung der Strafe zur Bewährung
– ob dem stattgegeben wird, ist äußerst zweifelhaft. Am längsten überhaupt in einem deutschen Gefängnis sitzt mit über 50 Jahren der zweifache Mörder Hans-Georg Neumann (r.) aus Berlin. Begründung: Er könne sich nicht an Regeln halten. RAFTerrorist Peter-Jürgen Boock (l.) wurde dagegen 1986 zu mehrfach lebenslänglicher Haft verurteilt – und 1998 entlassen.