Hängepartie um Elbvertiefung
Die Elbvertiefung – eine schier endlose Geschichte! In Kürze wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut damit beschäftigen. Für den 16. November und den 13. Dezember sind Verhandlungstermine angesetzt. Mehrere Privatpersonen und Jagdverbände sind laut der Angeklagten Geldschulden, die Frau T. nicht bezahlt habe.
Tatvorwurf: versuchter Mord sowie schwere und gefährliche Körperverletzung.
Noch heute leide sie unter den Folgen der Tat, berichtet T. vor Gericht. Ihre linke Hand kann sie nur noch eingeschränkt benutzen. Nur Daumen und Zeigefinger sind noch beweglich. Für die Vietnamesin, die im Familien-Bistro arbeitet, eine schwerwiegende Einschränkung. Auch psychisch hat die Nacht ihre Spuren hinterlassen: „Ich habe Albträume von damals“, übersetzt der Dolmetscher aus dem Vietnamesischen. sowie die Städte Otterndorf und Cuxhaven haben geklagt.
Anwohner fürchten, dass der Elbhang durch die Vertiefung des Flusses abrutschen könnte. Die klagenden Städte argumentieren, dass die Deiche nicht mehr sicher seien. Schon der erste Prozesstag sorgte für Aufregung.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin treffen die Richter an den Verhandlungstagen selbst wahrscheinlich keine Entscheidungen. Bei Bedarf wird die Verhandlung jeweils am Folgetag fortgesetzt. Möglicherweise gibt es noch separate Verkündungstermine.
Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Pläne zur Elbvertiefung Mängel aufweisen und geändert werden müssen. Hamburgs Ziel ist es, die Elbe so zu vertiefen, dass Containerschiffe mit 14,5 Meter Tiefgang fahren können.