Polizei schnappt Kinderschänder
BKA-Fahndungsaufruf mit dem Foto des Opfers hatte Erfolg: Täter aus Niedersachsen von der eigenen Familie identifiziert und angezeigt
Wiesbaden – Nur Stunden nach einer aufsehenerregenden Fahndung mit Fotos eines missbrauchten kleinen Mädchens haben die Ermittler Opfer und Täter identifiziert. Das teilte das Bundeskriminalamt (BKA) gestern Abend über Facebook mit. Die Fahndung im Fall des schweren sexuellen Missbrauchs des zuvor unbekannten Kindes sei erfolgreich beendet, hieß es.
Die Ermittler waren am Montag mit Fotos eines Mädchens an die Öffentlichkeit gegangen, das sie auf ein Alter von vier bis fünf Jahren schätzten. Der bis dahin noch unbekannte Beschuldigte soll das Kind zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 mehrfach schwer sexuell missbraucht haben. Er habe Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs hergestellt und diese anschließend auf einer kinderpornografischen Plattform im sogenannten Darknet verbreitet.
Der Kinderschänder wurde in Niedersachsen gefasst, schreibt „Bild“. Mutter, Tochter und Großeltern des Täters hätten ihn identifiziert und auf einer Polizeistation Anzeige erstattet. Das Kind sei in Sicherheit. Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zu „Bild“: „Der Verdächtige wurde in den Abendstunden von der Landespolizei in einer Wohnung festgenommen. Das BKA hat den Einsatz koordi-
Weinstein, die treibende Kraft der Weinstein Company (TWC), ist vom eigenen Studio entlassen worden. Nachforschungen der „New York Times“hatten ergeben, dass der einflussreiche Produzent jahrzehntelang junge niert. Er ist deutscher Staatsbürger. Der Mann wird zur Zeit befragt. Das Mädchen ist ebenfalls Deutsche und vier Jahre alt. Es wurde von einem Polizeipsychologen untersucht und ist jetzt wieder in elterlicher Obhut.“Das widerliche Verbrechen hatte das BKA zu einer ungewöhnlichen Maßnahme gezwungen. Oberstaatsanwalt Ungefuk zur Entscheidung, Fotos vom Opfer zu veröffentlichen: „Das ist die letzte Maßnahme, um den Täter zu identifizieren. Darauf greifen wir nur zurück, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht zum Ziel geführt haben.“
Zudem war Dringlichkeit geboten. Die Fahnder gingen davon aus, dass „das Kind weiter dem Zugriff des Täters ausgesetzt“gewesen sei, so Ungefuk. BKA und ZIT waren sich zwar sicher, dass der Missbrauch in Deutschland stattgefunden habe. Weiter eingrenzen ließ sich der Ort nicht. Der Kinderschänder habe vorsichtig agiert, Bildoder Videoaufnahmen, die ihn zeigen, lagen zunächst nicht vor. Deswegen habe das Amtsgericht Gießen eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos vom Opfer angeordnet.
Die Kinderporno-Szene spielt sich laut Experten überwiegend im Darknet, einem verborgenen Teil des Internets, ab.