Hamburger Morgenpost

Uni-Gebote gegen religiösen Wahn

Rotherbaum Präsident stellt Verhaltens­kodex für Studenten vor

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Freitagsge­bete in Uni-Räusalalau­te men, durchgefüh­rt von fistischen Predigern, „Jesus“-Schreie an einem Ort, der als „Raum der Stille“eigentlich als Schnittpun­kt der Religionen gedacht war, und Frauen, die von MänKopf– nern zum Tragen von tüchern gedrängt wurden all das gab es schon an der Uni Hamburg. Jetzt soll ein „Verhaltens­kodex zur Religionsa­usübung“dafür sorgen, dass sich solche Szenen nicht wiederhole­n.

4. Fußwaschun­gen

6. Keine

Rücksicht auf 7. Religiöse Feiertage

sind nicht

religiöse

Uni-Sache!

respektvol­l miteinande­r umzugehen“, sagt Birgit Recki, Philosophi­e-Professori­n und Vorsitzend­e der zehnköpfig­en Expertenko­mmission, die an der Entstehung des Kodex beteiligt war.

Die Frage nach dem richtigen Umgang der Religionen untereinan­der stelle sich in der Gesellscha­ft zurzeit an vielen Orten, doch „wo sonst, wenn nicht an einer Universitä­t“, so Dieter Lenzen, „könne man erwarten, dass ein solcher Appell auch beachtet wird“.

Tagesabläu­fe!

8. Ausübung von Druck aus religiösen Motiven

9. Keine Angst vor Berührungs­ängsten!

10.

„Das ist der erste fundierte Katalog an einer deutschen Hochschule“, sagt Uni-Präsident Dieter Lenzen bei der Vorstellun­g des Kodex. Die daraus abgeleitet­en Gebote sollen Studenten und UniMitarbe­itern Orientieru­ng im Alltag geben. „Ich halte die Regelungen für sehr liberal“, so Lenzen weiter. Unter anderem werde die Vollversch­leierung (mit gewissen Ausnahmen) ausdrückli­ch erlaubt.

Die Bestimmung­en sollen als Appell dienen, an der

iversität „tolerant und

1. Diskrimini­erung 2. Religiöse Feste 3. Kein Egoismus!

fisch – – vor allem wird nicht geduldet. geschlecht­ss stattfinde­n, dürfen nur nicht im „Raum an anderen der S Orten der cen oder Wer eigenmächt­ig Uni. Uni-Einrichtun­gen Uni-Ress Religionsa­usübung für dem nutzt, die persönl Hausrecht kommt der Universitä­t. in Konflik le Handlungen, oder andere wie etwa aufdrängen­de untersagt. ri Ein stilles lautstarke aber nicht Gebet in der Gebete, verboten. Bibliothek

5. Religiöse Kleidung (wie und religiöse etwa die Symbole Vollversch­leie

lerdings sind ausdrückli­ch nur, Prüfungen solange sie erlaubt nicht Unterricht­sablauf behindern. richtseinh­eiten weil sie mit werden nicht U der Religion Tagesplanu­ng verschoben, kollidiere­n einer bestim (Beispiel Freitagsge­bet). wenn es sich werden nur ertage um in berücksich handelt. Deutschlan­d gesetzlich­e Aufforderu­ng, ner Religion Kopftücher zu – wi tragen Nötigung entspreche­nd oder sic zu behandelt. verhalten – wir nisübergab­en oder schlechts Prüfungen Werden Z des aufgrund gert, haben Übergebend­en des die oder Prüfers Sonderwüns­che Studierend­en die ver werden Folgen nicht zu tra beachtet. nahme von scheiden religiös Über die die privaten zugelassen­en Cafeterien. Betreiber Speisen der Mensen

Speiseplän­e

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Immer häufiger sieht man die Vollversch­leierung bei Frauen − an der Uni Hamburg ist sie jetzt ausdrückli­ch erlaubt.
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