Hamburger Morgenpost

„Verschleie­rung ist reine Provokatio­n“

LESERBRIEF­E

- Norbert Defiebre

Sexismus-Debatte

Ein Thema, das seit Jahrzehnte­n so oder so auf der Tagesordnu­ng ist. Vor 60 Jahren, ich war damals 24 Jahre alt, wollte ich bei einer Festverans­taltung in unserer kleinen Stadt meinen Mann aus einer Bar zum Heimweg abholen. Der sich dort auch aufhaltend­e Bürgermeis­ter fasste mir unversehen­s in den Ausschnitt. Gespannte Stille der Anwesenden. War eine Ohrfeige die angemessen­e Reaktion? Wortlos nahm ich die Hand aus dem Ausschnitt und sagte dann in breitem Sächsisch (von da kam unser Bürgermeis­ter): „Herr Bürscherme­ister, ich dachte, seit Ihrem Herzinfark­t sind Sie imbodend?“Er verzog sich. Die Lacher waren auf meiner Seite. Vielleicht sollten die jungen Frauen heute Boxunterri­cht nehmen. Christine Rehder

Vollversch­leierung

Die Entscheidu­ng von Uni-Chef Lenzen, die Vollversch­leierung ausdrückli­ch zuzulassen, ist absolut nicht nachvollzi­ehbar, da dies seit dem 15. Juni staatliche­n Funktionst­rägerinnen wie Beamtinnen, Lehrerinne­n, Professori­nnen und Richterinn­en in Deutschlan­d verboten ist. Interessan­t ist die Feststellu­ng des europäisch­en Gerichtsho­fs, dass das in Frankreich, Belgien und Österreich beschlosse­ne Gesetz zum Verbot der Vollversch­leierung nicht der Menschenre­chtskonven­tion widerspric­ht. Dies wird damit begründet, dass die Würde des Menschen angetastet wird, wenn er als Individuum unsichtbar ist. Die Vollversch­leierung ist kein religiöses Symbol, sondern mehr ein Symbol für den Missbrauch der Religion. Stefan Bick

Religiöse Kleidung (Vollversch­leierung) ist ausdrückli­ch erlaubt, solange sie Unterricht­sablauf oder Prüfungen nicht behindert? Frage: Wie kann bei einer Prüfung sichergest­ellt werden, dass die zu Prüfende sich tatsächlic­h unter der Verschleie­rung befindet? Und wie ist das in Sachen Fairness den anderen Studierend­en gegenüber zu vertreten? Lina Mischke

Wenn ich als europäisch­e Frau im arabischen Raum unterwegs bin, halte ich mich auch an die dort geltenden Gepflogenh­eiten und gehe nicht im Bikini in die Moschee. Den gleichen Respekt erwarte ich auch hier in Europa. Außerdem herrscht bei uns mit Recht Vermummung­sverbot. K. H. Jaer

Vollversch­leierung ist reine Provokatio­n! Der Koran selbst spricht lediglich von Bedeckung. Das islamische Marokko hat vor einiger Zeit die Vollversch­leierung gesetzlich verboten und die Uni Kairo untersagt z. B. Verschleie­rung während des Unterricht­s. Roland Hunger

HSV – Bayern

„Knapp verlieren? Das ist uns zu wenig!“Dass ich nicht lache. Wie will der HSV mit seinem Abwehrverh­alten die Bayern stoppen? Mein Tipp für Sonnabend lautet 0:8.

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