Richter bremsen Pranger für Autofahrer aus
Gericht sieht Verstoß gegen Datenschutz, fordert Regeln für die umstrittene Internet-Plattform
Münster/Bonn – Der Nachbar hat wieder mal falsch geparkt? Ein Porschefahrer fuhr zu dicht auf? Und auf der Auschlich tobahn einer im Schneckenüber tempo? Wer sich solche AutoaufdurfseiÄrbislang fahrer regt, te nem ger auf einem Internetportal Luft machen.
Auf www.fahrerbewertung.de konnte nach Eingabe des Kennzeichens jeder den Fahrer mit Rot, Gelb oder Grün bewerten. Die Ampelfarben stehen für negativ, neutral oder positiv. Damit wollte der Betreiber nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten.
Damit ist nun Schluss. Zumindest in der „derzeitigen Ausgestaltung“ist das Portal „datenschutzrechtlich unzulässig“. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit Anordnungen der NRWLandesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Helga Block, zur Umgestaltung der Plattform bestätigt. Die hatte das Verfahren als „Internet-Pranger“kritisiert und dem Betreiber Auflagen erteilt.
Da die abgegebenen Bewertungen von jedermann ohne Registrierung eingesehen werden können, sah die Datenschützerin darin einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Sie verordnete dem Betreiber der Plattform, der Bonner „Initiative für sichere Straßen“, strenge Auflagen.
Dagegen hatte der Betreiber geklagt. Vergeblich. Er muss nun den Anordnungen der Datenschützerin folgen. So darf die Bewertung nur noch von dem betroffenen Fahrer für sein eigenes Fahrzeug eingesehen werden. Außerdem soll es eine Widerspruchsfunktion für den Betroffenen geben. Damit soll Missbrauch durch Nachbarn, Arbeitgeber oder Versicherungen verhindert werden.
Es bestehe keine Notwendigkeit für die durch das Portal geschaffene „Nebenjustiz“, weil verkehrswidriges Verhalten bereits ausreichend durch staatliche Behörden überwacht und sanktioniert werde, hatte die Datenschutzbeauftragte argumentiert.