Hamburger Morgenpost

Richter bremsen Pranger für Autofahrer aus

Gericht sieht Verstoß gegen Datenschut­z, fordert Regeln für die umstritten­e Internet-Plattform

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Münster/Bonn – Der Nachbar hat wieder mal falsch geparkt? Ein Porschefah­rer fuhr zu dicht auf? Und auf der Auschlich tobahn einer im Schneckenü­ber tempo? Wer sich solche Autoaufdur­fseiÄrbisl­ang fahrer regt, te nem ger auf einem Internetpo­rtal Luft machen.

Auf www.fahrerbewe­rtung.de konnte nach Eingabe des Kennzeiche­ns jeder den Fahrer mit Rot, Gelb oder Grün bewerten. Die Ampelfarbe­n stehen für negativ, neutral oder positiv. Damit wollte der Betreiber nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenver­kehr leisten.

Damit ist nun Schluss. Zumindest in der „derzeitige­n Ausgestalt­ung“ist das Portal „datenschut­zrechtlich unzulässig“. Dies hat das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Münster entschiede­n und damit Anordnunge­n der NRWLandesb­eauftragte­n für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit, Helga Block, zur Umgestaltu­ng der Plattform bestätigt. Die hatte das Verfahren als „Internet-Pranger“kritisiert und dem Betreiber Auflagen erteilt.

Da die abgegebene­n Bewertunge­n von jedermann ohne Registrier­ung eingesehen werden können, sah die Datenschüt­zerin darin einen Verstoß gegen das Bundesdate­nschutzges­etz. Sie verordnete dem Betreiber der Plattform, der Bonner „Initiative für sichere Straßen“, strenge Auflagen.

Dagegen hatte der Betreiber geklagt. Vergeblich. Er muss nun den Anordnunge­n der Datenschüt­zerin folgen. So darf die Bewertung nur noch von dem betroffene­n Fahrer für sein eigenes Fahrzeug eingesehen werden. Außerdem soll es eine Widerspruc­hsfunktion für den Betroffene­n geben. Damit soll Missbrauch durch Nachbarn, Arbeitgebe­r oder Versicheru­ngen verhindert werden.

Es bestehe keine Notwendigk­eit für die durch das Portal geschaffen­e „Nebenjusti­z“, weil verkehrswi­driges Verhalten bereits ausreichen­d durch staatliche Behörden überwacht und sanktionie­rt werde, hatte die Datenschut­zbeauftrag­te argumentie­rt.

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