Yoko Ono und die Bar
Karoviertel Namensstreit vor Gericht: Lennons Witwe klagt gegen Kneipe
Gibt’s nie wieder eine „Yoko Mono Bar“in Hamburg? John Lennons Witwe Yoko Ono (84) hat den Betreiber der legendären Souterrainbar im Karoviertel wegen Verletzung ihrer Namensrechte vor das Hamburger Zivilgericht gezerrt. Gestern war Verhandlung – und der Richter ließ bereits durchblicken, in welche Richtung das Urteil gehen könnte.
Juristisch geht es um die „Verwechslungsgefahr“. Die New Yorkerin Yoko Ono ist der Meinung, dass die Bar im fernen Hamburg unbefugt ihren Namen nutzt. Allerdings stellte die betagte Menschenrechtsaktivistin das erst 17 Jahre nach Eröffnung der schummrigen Kaschemme fest – als der neue Betreiber Nima Garous-Pour im Streit mit der Gründerin Gesine Judjahn den Namen „Yoko Mono Bar“im Markenregister eintragen ließ. Daraufhin kam Post von einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf, das Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung. Die Bar hieß seitdem nur noch „Mono Bar“
Anwalt Jens Kristian Peichl, der den Barbetreiber vertritt, wies in der Verhandlung darauf hin, dass Anspielungen erlaubt seien. Der Richter erklärte jedoch, er tendiere dazu, eine Verwechslungsgefahr zu sehen.
Die Bar ist längst geschlossen, allerdings nicht wegen Yoko Ono, sondern wegen des Zoffs zwischen Betreiber und Gründerin. Nima Garous-Pour will nun einen neuen Laden eröffnen, im einstigen „Madhouse“am Valentinskamp. Ob dort wieder eine „Yoko Mono Bar“entsteht, hängt vom Urteil am 17. November ab.