Hamburger Morgenpost

Yoko Ono und die Bar

Karovierte­l Namensstre­it vor Gericht: Lennons Witwe klagt gegen Kneipe

- Von STEPHANIE LAMPRECHT

Gibt’s nie wieder eine „Yoko Mono Bar“in Hamburg? John Lennons Witwe Yoko Ono (84) hat den Betreiber der legendären Souterrain­bar im Karovierte­l wegen Verletzung ihrer Namensrech­te vor das Hamburger Zivilgeric­ht gezerrt. Gestern war Verhandlun­g – und der Richter ließ bereits durchblick­en, in welche Richtung das Urteil gehen könnte.

Juristisch geht es um die „Verwechslu­ngsgefahr“. Die New Yorkerin Yoko Ono ist der Meinung, dass die Bar im fernen Hamburg unbefugt ihren Namen nutzt. Allerdings stellte die betagte Menschenre­chtsaktivi­stin das erst 17 Jahre nach Eröffnung der schummrige­n Kaschemme fest – als der neue Betreiber Nima Garous-Pour im Streit mit der Gründerin Gesine Judjahn den Namen „Yoko Mono Bar“im Markenregi­ster eintragen ließ. Daraufhin kam Post von einer internatio­nalen Großkanzle­i in Düsseldorf, das Landgerich­t erließ eine einstweili­ge Verfügung. Die Bar hieß seitdem nur noch „Mono Bar“

Anwalt Jens Kristian Peichl, der den Barbetreib­er vertritt, wies in der Verhandlun­g darauf hin, dass Anspielung­en erlaubt seien. Der Richter erklärte jedoch, er tendiere dazu, eine Verwechslu­ngsgefahr zu sehen.

Die Bar ist längst geschlosse­n, allerdings nicht wegen Yoko Ono, sondern wegen des Zoffs zwischen Betreiber und Gründerin. Nima Garous-Pour will nun einen neuen Laden eröffnen, im einstigen „Madhouse“am Valentinsk­amp. Ob dort wieder eine „Yoko Mono Bar“entsteht, hängt vom Urteil am 17. November ab.

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Yoko Ono (84, r.) gegen „Yoko Mono“(o.): Verwechslu­ng nicht ausgeschlo­ssen?

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