Hamburger Morgenpost

Was droht dem Kindermörd­er?

Deutsche Behörden warten auf die Auslieferu­ng von Sohail A. aus Spanien

-

Seine Flucht dauerte eine Woche und führte Sohail A. (33) von Hamburg bis nach Spanien. Dann stellte ihn die Polizei. Nun warten die deutschen Behörden auf die Auslieferu­ng des Mannes, der seine Tochter Aeysha (✝ 2) getötet haben soll. Die MOPO beantworte­t die wichtigste­n Fragen.

Wann wird Sohail A. nach

Deutschlan­d überstellt? Das hängt von den spanischen Behörden ab. Hamburgs Staatsanwa­ltschaft hatte vergangene Woche neben dem internatio­nalen Haftbefehl auch das Ersuchen um Auslieferu­ng nach Deutschlan­d gestellt. Laut Staatsanwa­ltschaft gibt es keine Auslieferu­ngshindern­isse. Die Organisati­on der Auslieferu­ng kann aber Wochen dauern.

Was erwartet den mutmaßlich­en Kindermörd­er hier? Dem gebürtigen Pakistaner droht eine Anklage wegen Mordes – und damit eine lebenslang­e Haft. Ob Sohail A. die Strafe voll absitzen muss, ist offen. Auch eine vorzeitige Abschiebun­g in sein Heimatland ist denkbar.

Ist das üblich? Laut Ausländerb­ehörde ist eine Abschiebun­g aus der Haft heraus gängige Praxis. Zuletzt wurde beispielsw­eise Hüseyin Y. (29), der Vater der toten Yagmur (✝ 3), in die Türkei abgeschobe­n. Dort ist er nun ein freier Mann, weil das deutsche Recht in der Türkei nicht greift. Wäre das bei Sohail A. genauso? Auch in Pakistan greift das deutsche Recht nicht. Bis zur Abschiebun­g müssen inhaftiert­e, abgelehnte Asylbewerb­er aber einen Teil der Haftstrafe verbüßen. „Strafverfo­lgung kommt vor Abschiebun­g“, heißt es aus der Ausländerb­ehörde. In der Regel müssen zwei Drittel der Strafe abgesessen werden. Und: Sollte der Täter zurück nach Deutschlan­d kommen, muss er hier die restliche Haftstrafe verbüßen.

Könnte Sohail A. inzwischen überhaupt abgeschobe­n werden?

Der Asylantrag von Sohail A. wurde abgelehnt. Der 33Jährige stellte jedoch auch einen Antrag auf Aufenthalt­serlaubnis. Der wurde zwar auch abgelehnt, dagegen legte er jedoch Widerspruc­h ein. Die Ausländerb­ehörde durfte den nicht bearbeiten, weil beim Verwaltung­sgericht gleichzeit­ig ein sogenannte­r Hängebesch­luss erwirkt wurde. Wegen der familiären Bindung zu seiner Tochter durfte Sohail A. nicht abgeschobe­n werden. Einen Tag nach der Tat wurde dieser Eilantrag wegen „fehlender familiärer Bindung“abgelehnt. Die Ausländerb­ehörde darf sich nun mit dem Widerspruc­h befassen.

Gibt es ein behördlich­es

Nachspiel? Das Jugendamt Harburg betreute die Familie. Zwei Mal gab es einen Verdacht auf Kindeswohl­gefährdung – beide Male habe sich das aber nicht bestätigt, so eine Sprecherin des Bezirksamt­s. Das Jugendamt möchte den Fall nun von der Jugendhilf­sinspektio­n der Sozialbehö­rde auf Fehler durchleuch­ten lassen.

„Strafverfo­lgung kommt vor Abschiebun­g.“Sprecher der Ausländerb­ehörde

 ??  ?? Sohail A. (33) soll seiner zweijährig­en Tochter die Kehle durchgesch­nitten haben. Ihm droht nun eine Mordanklag­e.
Sohail A. (33) soll seiner zweijährig­en Tochter die Kehle durchgesch­nitten haben. Ihm droht nun eine Mordanklag­e.

Newspapers in German

Newspapers from Germany