Was droht dem Kindermörder?
Deutsche Behörden warten auf die Auslieferung von Sohail A. aus Spanien
Seine Flucht dauerte eine Woche und führte Sohail A. (33) von Hamburg bis nach Spanien. Dann stellte ihn die Polizei. Nun warten die deutschen Behörden auf die Auslieferung des Mannes, der seine Tochter Aeysha (✝ 2) getötet haben soll. Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wann wird Sohail A. nach
Deutschland überstellt? Das hängt von den spanischen Behörden ab. Hamburgs Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche neben dem internationalen Haftbefehl auch das Ersuchen um Auslieferung nach Deutschland gestellt. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Auslieferungshindernisse. Die Organisation der Auslieferung kann aber Wochen dauern.
Was erwartet den mutmaßlichen Kindermörder hier? Dem gebürtigen Pakistaner droht eine Anklage wegen Mordes – und damit eine lebenslange Haft. Ob Sohail A. die Strafe voll absitzen muss, ist offen. Auch eine vorzeitige Abschiebung in sein Heimatland ist denkbar.
Ist das üblich? Laut Ausländerbehörde ist eine Abschiebung aus der Haft heraus gängige Praxis. Zuletzt wurde beispielsweise Hüseyin Y. (29), der Vater der toten Yagmur (✝ 3), in die Türkei abgeschoben. Dort ist er nun ein freier Mann, weil das deutsche Recht in der Türkei nicht greift. Wäre das bei Sohail A. genauso? Auch in Pakistan greift das deutsche Recht nicht. Bis zur Abschiebung müssen inhaftierte, abgelehnte Asylbewerber aber einen Teil der Haftstrafe verbüßen. „Strafverfolgung kommt vor Abschiebung“, heißt es aus der Ausländerbehörde. In der Regel müssen zwei Drittel der Strafe abgesessen werden. Und: Sollte der Täter zurück nach Deutschland kommen, muss er hier die restliche Haftstrafe verbüßen.
Könnte Sohail A. inzwischen überhaupt abgeschoben werden?
Der Asylantrag von Sohail A. wurde abgelehnt. Der 33Jährige stellte jedoch auch einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Der wurde zwar auch abgelehnt, dagegen legte er jedoch Widerspruch ein. Die Ausländerbehörde durfte den nicht bearbeiten, weil beim Verwaltungsgericht gleichzeitig ein sogenannter Hängebeschluss erwirkt wurde. Wegen der familiären Bindung zu seiner Tochter durfte Sohail A. nicht abgeschoben werden. Einen Tag nach der Tat wurde dieser Eilantrag wegen „fehlender familiärer Bindung“abgelehnt. Die Ausländerbehörde darf sich nun mit dem Widerspruch befassen.
Gibt es ein behördliches
Nachspiel? Das Jugendamt Harburg betreute die Familie. Zwei Mal gab es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – beide Male habe sich das aber nicht bestätigt, so eine Sprecherin des Bezirksamts. Das Jugendamt möchte den Fall nun von der Jugendhilfsinspektion der Sozialbehörde auf Fehler durchleuchten lassen.
„Strafverfolgung kommt vor Abschiebung.“Sprecher der Ausländerbehörde