Chef schenkt Nichtrauchern 6 Tage mehr Urlaub
54 In Deutschland dürfen Raucherpausen sogar verboten werden
Tokio – „Ich geh’ mal kurz eine rauchen!“Solche Ankündigungen sind Alltag in Büros und Betrieben. Doch immer öfter reagieren Nichtraucher allergisch auf die qualmenden Kollegen. „Ich mache keine Pause, ich arbeite also erheblich mehr!“Der Chef einer japanischen Firma fand diese Beschwerde in einer Box für Verbesserungsvorschläge. Er reagierte mit einem ungewöhnlichen Angebot: Als Ausgleich für die Zigarettenpausen der Kollegen bekommen nicht rauchende Angestellte sechs bezahlte Urlaubstage mehr!
Seit September gilt diese Regelung bei der in Tokio ansässigen Marketingfirma Piala Inc. Und es scheint zu wirken. Laut Firmensprecher Hirotaka Matsushima haben sich schon vier Angestellte das Rauchen abgewöhnt, 30 Nichtraucher hätten die zusätzlichen Urlaubstage in Anspruch genommen.
Firmenchef Takao Asuka hatte vermutlich ganz einfach gerechnet. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in der 29. Etage eines Bürogebäudes, sodass jede Zigarettenpause rund 15 Minuten dauert. Und laut Studien benötigen Raucher alle 90 Minuten eine Zigarette!
Insgesamt, so errechneten die Forscher der Ohio State University, kostet die „kleine Rauchpause“im Schnitt etwa 3000 Dollar (fast 2600 Euro) im Jahr. Dabei gingen die Wissenschaftler davon aus. dass ein Raucher lediglich zwei Zigaretten während der Arbeitszeit raucht.
Der Weg zur Raucherzone, der Plausch, die Zigarette selbst – das alles summiert sich. Daher müsste ein Raucher eigentlich mindestens eine halbe Stunde am Tag länger als ein Nichtraucher arbeiten, um die unproduktive Zeit auszugleichen. Da Raucher aber sehr viel öfter eine „Zigarettenpause“machen, muss der Zeitverlust vermutlich sehr viel höher eingeschätzt werden.
Kein Wunder also, dass Arbeitgeber die Raucherei möglichst eindämmen wollen. Und dabei haben sie das Arbeitsrecht auf ihrer Seite. Denn:
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass unmittelbar am Arbeitsplatz nicht geraucht werden darf. Der Arbeitgeber hat sogar die Möglichkeit, Raucherpausen oder das Rauchen auf dem Betriebsgelände ganz zu verbieten.
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Raucherraum oder eine Raucherecke ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen.
Rauchen ist Privatsache. Laut Arbeitsrecht gilt generell: Die Zeit muss nachgeholt werden.
Arbeitgeber dürfen aber in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern (zum Beispiel mit dem Betriebsrat oder durch eine Betriebsvereinbarung) den Umgang mit Raucherpausen, deren Vorgaben und einheitlichen Regelungen festlegen.
Während der Raucherpause greift die Unfallversicherung nicht. Dies hat das Sozialgericht Berlin bereits im Jahre 2013 (Az.: S 63 U 577/12) entschieden.
Missachtet ein Raucher wiederholt betriebliche Regelungen für Raucher, droht ihm eine Abmahnung, in der auf sein Fehlverhalten hingewiesen wird. Passiert es erneut, kann das die Kündigung bedeuten.