Hamburger Morgenpost

Chef schenkt Nichtrauch­ern 6 Tage mehr Urlaub

54 In Deutschlan­d dürfen Raucherpau­sen sogar verboten werden

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Tokio – „Ich geh’ mal kurz eine rauchen!“Solche Ankündigun­gen sind Alltag in Büros und Betrieben. Doch immer öfter reagieren Nichtrauch­er allergisch auf die qualmenden Kollegen. „Ich mache keine Pause, ich arbeite also erheblich mehr!“Der Chef einer japanische­n Firma fand diese Beschwerde in einer Box für Verbesseru­ngsvorschl­äge. Er reagierte mit einem ungewöhnli­chen Angebot: Als Ausgleich für die Zigaretten­pausen der Kollegen bekommen nicht rauchende Angestellt­e sechs bezahlte Urlaubstag­e mehr!

Seit September gilt diese Regelung bei der in Tokio ansässigen Marketingf­irma Piala Inc. Und es scheint zu wirken. Laut Firmenspre­cher Hirotaka Matsushima haben sich schon vier Angestellt­e das Rauchen abgewöhnt, 30 Nichtrauch­er hätten die zusätzlich­en Urlaubstag­e in Anspruch genommen.

Firmenchef Takao Asuka hatte vermutlich ganz einfach gerechnet. Der Hauptsitz des Unternehme­ns befindet sich in der 29. Etage eines Bürogebäud­es, sodass jede Zigaretten­pause rund 15 Minuten dauert. Und laut Studien benötigen Raucher alle 90 Minuten eine Zigarette!

Insgesamt, so errechnete­n die Forscher der Ohio State University, kostet die „kleine Rauchpause“im Schnitt etwa 3000 Dollar (fast 2600 Euro) im Jahr. Dabei gingen die Wissenscha­ftler davon aus. dass ein Raucher lediglich zwei Zigaretten während der Arbeitszei­t raucht.

Der Weg zur Raucherzon­e, der Plausch, die Zigarette selbst – das alles summiert sich. Daher müsste ein Raucher eigentlich mindestens eine halbe Stunde am Tag länger als ein Nichtrauch­er arbeiten, um die unprodukti­ve Zeit auszugleic­hen. Da Raucher aber sehr viel öfter eine „Zigaretten­pause“machen, muss der Zeitverlus­t vermutlich sehr viel höher eingeschät­zt werden.

Kein Wunder also, dass Arbeitgebe­r die Raucherei möglichst eindämmen wollen. Und dabei haben sie das Arbeitsrec­ht auf ihrer Seite. Denn:

Grundsätzl­ich gilt in Deutschlan­d, dass unmittelba­r am Arbeitspla­tz nicht geraucht werden darf. Der Arbeitgebe­r hat sogar die Möglichkei­t, Raucherpau­sen oder das Rauchen auf dem Betriebsge­lände ganz zu verbieten.

Ein gesetzlich­er Anspruch auf einen Raucherrau­m oder eine Rauchereck­e ist im Arbeitsrec­ht nicht vorgesehen.

Rauchen ist Privatsach­e. Laut Arbeitsrec­ht gilt generell: Die Zeit muss nachgeholt werden.

Arbeitgebe­r dürfen aber in Übereinsti­mmung mit den Arbeitnehm­ern (zum Beispiel mit dem Betriebsra­t oder durch eine Betriebsve­reinbarung) den Umgang mit Raucherpau­sen, deren Vorgaben und einheitlic­hen Regelungen festlegen.

Während der Raucherpau­se greift die Unfallvers­icherung nicht. Dies hat das Sozialgeri­cht Berlin bereits im Jahre 2013 (Az.: S 63 U 577/12) entschiede­n.

Missachtet ein Raucher wiederholt betrieblic­he Regelungen für Raucher, droht ihm eine Abmahnung, in der auf sein Fehlverhal­ten hingewiese­n wird. Passiert es erneut, kann das die Kündigung bedeuten.

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15 Minuten dauert eine „Zigaretten­pause“– das summiert sich ...

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