Es gibt kein Recht aufs Quarzen
Rauchen am Arbeitsplatz kann verboten werden
Rauchen während der Arbeitszeit? Das ist nur noch in wenigen Unternehmen erlaubt. Vor allem nicht bei Bürojobs. In manchen Firmen müssen die Mitarbeiter sich an der Stechuhr ausstempeln, in anderen wird bei Rauchern pauschal Zeit abgerechnet, die sie nacharbeiten müssen. Aber zusätzlicher Urlaub für Nicht-Raucher? Wäre das in Deutschland überhaupt erlaubt?
„Nein, wohl nicht“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. „Arbeitgeber dürfen vieles regeln, aber dabei dürfen sie nicht den Gleichbehandlungsverletzen.“Und diese Gefahr bestehe bei einer solchen Urlaubsklausel. „Wenn sie die Mitarbeiter hinsichtlich des Urlaubs unterschiedlich behandeln wollen, dann müssen sie das sachlich begründen.“Und ein solcher Grund dürfe nicht im Privatleben der Mitarbeiter begründet sein. Ob jemand rauche, sei aber Privatsache und es lasse sich ja auch nicht aus dem Rauchverhalten ableiten, ob jemand öfter krank sei.
Oberthür gibt zu bedenken: „Der Arbeitgeber kann das Rauchen während der Arbeitszeit ja einfach komplett verbieten. Denn es gibt keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen.“Dann brauche er keine Regelung für zusätzliche Urlaubstage.
Die Arbeitsrechtlerin rät dazu, im Betrieb eine Vereinbarung zum Rauchen zu treffen. „Natürlich empfinden Nicht-Raucher es als ungerecht, wenn die Raucher während der Arbeitszeit verschwinden.“
So würden viele Unternehmen mit dem Betriebsrat vereinbaren, wo und wie lange im Betrieb geraucht werden darf. „Oft wird vereinbart, dass die Raucher sich ausstempeln müssen.“Aber auch dann könnten sie nicht so oft quarzen, wie sie möchten. „Der Umfang muss angemessen sein. Stündliches Rauchen ist eher unangemessen.“
Aber der Arbeitgeber kann sich auch völlig querstellen und das Rauchen auf seinem Gelände komplett verbieten. „Dann bleibt dem Mitarbeiter nichts anderes übrig, als in seiner regulären Pause das Gelände zu verlassen und dann erst die Zigaretten rauszuholen.“Aber in Firmen mit Betriebsrat kommt es fast nie zu solch rigorosen Lösungen, da das mitbestimmungspflichtig ist.
Gestritten wird übers Rauchen noch viel. „In Verwaltungen geht es dabei meist um den Ort, wo geraucht werden darf“, so Oberthür. „Aber in Produktionsbetrieben wird auch noch darüber verhandelt, ob in den Hallen Rauchverbote überhaupt nötig sind.“
Eins ist aber klar: Wer trotz Verbots zum Qualmen den Arbeitsplatz verlässt, der begeht Arbeitsverweigerung und dem droht nach mehreren Abmahnungen eine Kündigung.