760 Euro für drei Sekt
Warum der Wucher erlaubt ist:
760 Euro für vier PiccoloFläschchen billigen „Fruchtschaumwein“! Weil sie zwei arglose Touristen aus Bayern abgezockt haben, standen gestern eine Bardame (58) und zwei Tänzerinnen (33 und 44) der Kiez Bar „Blue Night“vor Gericht. Vorwurf: Erpressung. Und obwohl der Richter überzeugt war, dass der überteuerte Fusel den Gästen „untergeschoben“wurde, sprach er das Trio frei.
Was die beiden jungen Männer dem Gericht schilderten, ist eine „gerichtsbekannte Masche“, wie die Staatsanwältin sagte: Die Touristen wurden mit moderaten BierPreisen in die Bar gelockt und hatten plötzlich vier Piccolo „Garant Royal“(„Das leichte Getränk für die gehobene Nachtgastronomie“) à 190 Euro auf der Rechnung: „Die hatte ja niemand bestellt“, klagt eines der Abzock-Opfer im Gericht. Weil sie „ein ungutes Gefühl“hatten, bezahlten die Freunde die FantasieSumme und gingen schnurstracks zur Polizei.
Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 2700 Euro für die Barfrau und 1200 Euro für die eine Tänzerin. Die dritte Angeklagte, einschlägig wegen der Abzocke von Freiern vorbestraft, sollte gar für fünf Monate in Haft. Ohne Bewährung.
Der Amtsrichter jedoch sprach alle drei Frauen frei. Begründung: „Ich bin überzeugt, dass es nicht mit rechten Dingen zuging. Die For- derung des Geldes war unbegründet, die Getränke wurden ihnen untergeschoben, aber das müssen sie auf zivilrechtlichem Weg klären. Für eine Erpressung fehlt die Durchsetzung der Forderung mit einem unlauteren Mittel.“
Sprich: Die Männer hätten sich ja weigern können, zu zahlen. Eine Bedrohungssituation sei nicht nachzuweisen. Die Bardame hatte gar behauptet, sie haben „zehnmal gefragt“, bevor sie die Piccolos serviert habe: „Ohne zu fragen, bringe ich nichts.“Das wiederum glaubte der Richter nicht.