Gruppen-Vergewaltigung: Sorgt sie für Gerechtigkeit?
14-Jährige missbraucht und nackt liegengelassen: Richterin soll neues Urteil fällen
Sie vergewaltigten eine 14Jährige, nahmen die Tat auf Video auf, ließen ihr Opfer in einem eiskalten Hinterhof liegen. Gestern startete die Neuauflage des Prozesses um die vier jugendlichen Vergewaltiger. Im ersten Prozess war der damals 21-jährige Haupttäter zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Minderjährigen Mittäter kamen mit Bewährungsstrafen davon. Der mediale Rummel ist groß: Dutzende Reporter drängen sich vor dem Saal, in dem erneut über die Strafen der jungen Vergewaltiger von Harburg verhandelt wird. Bosko P. (23), Zivorad S. (18), Alexander K. (18), Dennis M. ( 17) und Lisa-Marie H. (17) grinsen selbstgefällig, winken in den Zuhörerraum. Reumütig wirken sie nicht.
Dabei sind sie bereits 2016 verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch in Revision. Seit gestern wird vor dem Landgericht verhandelt. Dabei sollen vor allem drei Punkte geklärt werden, die laut Bundesgerichtshof im ersten Prozess nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Erstens: Vier der Jugendlichen hatten die Vergewaltigung mit ihren Handys gefilmt. Lisa-Marie soll dabei „Regieanweisungen“gegeben haben. Das Landgericht soll prüfen, inwieweit deshalb Jugendpornografie erstellt wurde. Zweitens hätte Bosko das Opfer im Hinterhof regelrecht ausgesetzt, also in eine hilflose Lage versetzt, und die 14-Jährige damit in Lebensgefahr gebracht.
Drittens soll geprüft werden, ob eine gefährliche Körperverletzung vorliegt. Denn als das Opfer gefunden wurde, hatte es nur noch eine Körpertemperatur von 35,4 Grad.
Ob die neuen Urteile härter ausfallen, ist fraglich. Denn nach wie vor werden alle außer Bosko P. nach Jugendstrafrecht verurteilt. Und das zieht Erziehung der Bestrafung vor. Die Vorsitzende Richterin, Anne Meier-Göring, schloss gestern die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Ob das Urteil öffentlich verkündet wird, ließ sie offen.