Hamburger Morgenpost

Gruppen-Vergewalti­gung: Sorgt sie für Gerechtigk­eit?

14-Jährige missbrauch­t und nackt liegengela­ssen: Richterin soll neues Urteil fällen

- JANINA HEINEMANN janina.heinemann@mopo.de

Sie vergewalti­gten eine 14Jährige, nahmen die Tat auf Video auf, ließen ihr Opfer in einem eiskalten Hinterhof liegen. Gestern startete die Neuauflage des Prozesses um die vier jugendlich­en Vergewalti­ger. Im ersten Prozess war der damals 21-jährige Haupttäter zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Minderjähr­igen Mittäter kamen mit Bewährungs­strafen davon. Der mediale Rummel ist groß: Dutzende Reporter drängen sich vor dem Saal, in dem erneut über die Strafen der jungen Vergewalti­ger von Harburg verhandelt wird. Bosko P. (23), Zivorad S. (18), Alexander K. (18), Dennis M. ( 17) und Lisa-Marie H. (17) grinsen selbstgefä­llig, winken in den Zuhörerrau­m. Reumütig wirken sie nicht.

Dabei sind sie bereits 2016 verurteilt worden. Die Staatsanwa­ltschaft ging jedoch in Revision. Seit gestern wird vor dem Landgerich­t verhandelt. Dabei sollen vor allem drei Punkte geklärt werden, die laut Bundesgeri­chtshof im ersten Prozess nicht ausreichen­d berücksich­tigt wurden.

Erstens: Vier der Jugendlich­en hatten die Vergewalti­gung mit ihren Handys gefilmt. Lisa-Marie soll dabei „Regieanwei­sungen“gegeben haben. Das Landgerich­t soll prüfen, inwieweit deshalb Jugendporn­ografie erstellt wurde. Zweitens hätte Bosko das Opfer im Hinterhof regelrecht ausgesetzt, also in eine hilflose Lage versetzt, und die 14-Jährige damit in Lebensgefa­hr gebracht.

Drittens soll geprüft werden, ob eine gefährlich­e Körperverl­etzung vorliegt. Denn als das Opfer gefunden wurde, hatte es nur noch eine Körpertemp­eratur von 35,4 Grad.

Ob die neuen Urteile härter ausfallen, ist fraglich. Denn nach wie vor werden alle außer Bosko P. nach Jugendstra­frecht verurteilt. Und das zieht Erziehung der Bestrafung vor. Die Vorsitzend­e Richterin, Anne Meier-Göring, schloss gestern die Öffentlich­keit von der Verhandlun­g aus. Ob das Urteil öffentlich verkündet wird, ließ sie offen.

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Richterin Anne Meier-Göring ließ gestern offen, ob das Urteil öffentlich verkündet wird.
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