Es darf nicht teurer werden
meter-Haus in Altona (Baujahr 1887). Aktuell müssen jährlich 372 Euro für das gesamte Gebäude entrichtet werden. Nach dem Bundesratsmodell wären es 14899 Euro! Eine 80Quadratmeter-Wohnung im Haus würde dann einen Mietaufschlag von 206 Euro erhalten. ➤ Beispiel 5, Harvestehude: Noch teurer ist es in wohlhabenderen Stadtteilen wie Harvestehude. Für eine 123-Quadratmeter-Wohnung (Baujahr 1962) muss man dort derzeit eine Grundsteuer in Höhe von 631 Euro pro Jahr entrichten. Sollte das Modell geändert werden, wären es 15 256 Euro! Die Zusatz-Miete betrüge dann 1219 Euro pro Monat! ➤ Beispiel 6, Volksdorf: Auch am Stadtrand gäbe es einen happigen Aufschlag. Für ein 1972 erbautes Einfamilienhaus mit 92 Quadratmetern Wohnfläche werden aktuell jährlich 436 Euro Grundsteuer fällig – künftig wären es 3984 Euro. Mietzuschlag: 295 Euro.
Um ein solches Szenario zu umgehen, fordert Finanzsenator Tschentscher ein anderes Zukunftsmodell: „Die naheliegendste und einfachste Lösung ist, die Grundsteuer an den Bodenund Gebäudeflächen zu orientieren“, sagte er vor Beginn der Verhandlungen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird frühestens im Sommer erwartet. Für eine Grundsteuerreform muss gelten: 1. Für die Mieter, die eh schon unter massiven Preissteigerungen leiden, darf es auf keinen Fall teurer werden. 2. Auch diejenigen, die bei den aktuellen Preisen mit Mühe und Not eine Eigentumswohnung abzahlen, dürfen nicht stärker belastet werden. 3. Auch eine Besteuerung rein nach Grundstücksund Gebäudef äche ist wenig sinnvoll – dann w rde die Rahlstedter Familie v el mehr zahlen als der Pöseldorfer Millionär im Penthouse. Klingt kompliziert, ist es auch. Daher mein Vorschlag: Sollte die aktuelle Grundsteuer verfassungsw drig sein, sollte man sie gleich abschaffen – und stattdessen den Soli so belassen, w e er ist. mathis.neuburger@mopo.de