„Heiliger“beutet Frauen als Sex-Sklavinnen aus
BIZARRER FALL VOR DEM BGH Abartige Taten und teuflische Rituale
KALSRUHE/DÜSSELDORF – Er gab sich als Heiliger aus, versprach jungen Frauen Kontakt zu toten Verwandten und ließ sich von ihnen als „Gesandter“feiern. Doch Mohamed H. (30) ist ein Teufel. Mit bizarren Ritualen und brutaler Gewalt machte er vier Frauen gefügig und zwang sie zur Prostitution. Dafür hatte das Düsseldorfer Landgericht (OLG) den Algerier Mohamed H. zu zehn Jahren und seinen deutschen Komplizen Dennis B. (28) zu acht Jahren Haft verurteilt. Gestern hob der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise auf. Nun droht ein härteres Urteil!
Der Grund: Das OLG hatte keine Sicherungsverwahrung für die Angeklagten prüfen lassen. Dabei hatte schon OLG-Richter Guido Noltze von „abstoßenden und abartigen Taten gesprochen“. Für ihn stand fest, dass die Frauen als Sex-Sklavinnen ihre Freier fast ohne Pause befriedigen mussten. Wenn sie sich weigerten, wurden sie teils bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen.
Durch bizarre Rituale wurden die Opfer systematisch psychisch manipuliert, von der Außenwelt isoliert und gefügig gemacht. Einer Frau hätten die Zuhälter „DH2“als Abkürzung für „Die Heiligen 2“auf die Halsschlagader tätowieren lassen, um sie „wie ein Vieh mit einem Brandzeichen zu markieren“, so Richter Noltze.
Wie perfide die Angeklagten ihre Opfer behandelten, zeigte sich auch an der Art, wie die Frauen H. begrüßen mussten: „Gesandter, darf ich dir meine Hingabe erweisen. Mein Körper ist dir. Danke, was du aus mir gemacht hast.“
H. und B. hatten Prostituierte aus ihnen gemacht, die bis zu 18 Stunden am Tag anschaffen und ihre Tageseinnahmen von bis zu 1500 Euro bei ihren Peinigern abgeben mussten. Drei der Frauen leiden noch heute unter den psychischen Folgen. Und, so der BGH: „Sie sind finanziell ruiniert.“
Nun muss das OLG Düsseldorf die Anordnung der Sicherungsverwahrung prüfen. Kommt es dazu, müssen die Angeklagten mit einer erheblich längeren Haftzeit rechnen.