Hamburger Morgenpost

Beuth-Verfahren eingestell­t Staatsanwa­ltschaft: Umstritten­e G20-Äußerungen nicht strafbar

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„Wir als Autonome haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel. Also warum nicht irgendwie in Pöseldorf oder Blankenese?“Diese umstritten­en Sätze des linken Anwalts Andreas Beuth nach den G20-Krawallen im Schanzenvi­ertel sind keine „Billigung von Straftaten“im juristisch­en Sinne.

Zu diesem Schluss kam jetzt die Hamburger Staatsanwa­ltschaft und stellte das Verfahren gegen Beuth ein. Begründung: Eine nur allgemeine „Sympathie“für strafbare Handlungen reicht nicht für eine Anklage. Außerdem fehle es Beuth an dem „objektiv feststellb­aren Willen“, andere zu Straftaten in Pöseldorf und Blankenese aufzuforde­rn. Auch die Verfahren gegen RoteFlora-Sprecher Andreas Blechschmi­dt und Emily Laquer von der Interventi­onistische­n Linken (IL) wurden eingestell­t. Der Staatsanwa­ltschaft reichen die Hinweise in ihren Fällen ebenfalls nicht für Anklagen wegen Aufrufs zu Straftaten oder der Billigung von Straftaten.

Blechschmi­dt war MitAnmelde­r der „Welcome to Hell“-Demo. Es besteht, so die Staatsanwa­ltschaft, kein „hinreichen­der Tatverdach­t“, dass Blechschmi­dt sich an den anschließe­nden Ausschreit­ungen beteiligt habe oder dass er andere dazu angestifte­t habe.

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Andreas Beuth (l.), Emily Laquer und Andreas Blechschmi­dt (r.).
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