Beuth-Verfahren eingestellt Staatsanwaltschaft: Umstrittene G20-Äußerungen nicht strafbar
„Wir als Autonome haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel. Also warum nicht irgendwie in Pöseldorf oder Blankenese?“Diese umstrittenen Sätze des linken Anwalts Andreas Beuth nach den G20-Krawallen im Schanzenviertel sind keine „Billigung von Straftaten“im juristischen Sinne.
Zu diesem Schluss kam jetzt die Hamburger Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren gegen Beuth ein. Begründung: Eine nur allgemeine „Sympathie“für strafbare Handlungen reicht nicht für eine Anklage. Außerdem fehle es Beuth an dem „objektiv feststellbaren Willen“, andere zu Straftaten in Pöseldorf und Blankenese aufzufordern. Auch die Verfahren gegen RoteFlora-Sprecher Andreas Blechschmidt und Emily Laquer von der Interventionistischen Linken (IL) wurden eingestellt. Der Staatsanwaltschaft reichen die Hinweise in ihren Fällen ebenfalls nicht für Anklagen wegen Aufrufs zu Straftaten oder der Billigung von Straftaten.
Blechschmidt war MitAnmelder der „Welcome to Hell“-Demo. Es besteht, so die Staatsanwaltschaft, kein „hinreichender Tatverdacht“, dass Blechschmidt sich an den anschließenden Ausschreitungen beteiligt habe oder dass er andere dazu angestiftet habe.